Mittwoch, 5. August 2015

Zustände bei der Amberger Regierung 1613 - 1618

Zustände bei der Amberger Regierung 1613-1618 
 Von J. Dollacker

J. Dollacker, Generalmajor a. D., gestorben am 15.3.1937, hat u. a. diese kulturgeschichtliche Skizze hinterlassen, in der Amberger Beamte der Zeit unmittelbar vor Ausbruch des Dreißigjährigen Krieges in einem nicht sehr hellen Lichte erscheinen. pL



Im Jahre 1595 wurde Fürst Christian zu Anhalt zum Statthalter der oberen Pfalz ernannt. Er war ein Mann von umfangreicher Bildung — er sprach fließend lateinisch, französisch und italienisch — und von großer Unternehmungslust; schon 1591 führte er als 23-jähriger junger Mann ein Heer von 16.000 Mann nach Frankreich, um Heinrich IV. im Hugenottenkrieg zu unterstützen; 1610 nahm er mit 30.000 Mann Jülich ein. Seine rege politische Tätigkeit hielt ihn häufig auf längere Zeit von Amberg fern, was sich im inneren Dienstbetrieb der Amberger Regierung mit der Zeit unliebsam bemerkbar machte.

Fuerst Christian zu Anhalt

Am 16. Juni 1613 2 Uhr nachmittags war eine Sitzung der Regierung anberaumt, zu welcher der Kanzler Dr. Ernst Petsch (Petsch kam als 35-jähriger Mann im Jahre 1600 von Heidelberg als Rat nach Amberg und wurde 1611 Kanzler) in betrunkenem Zustand erschien. Im Laufe der Sitzung kam es zu einem Zusammenstoß zwischen dem Kanzler und dem Regimentsrat (Das „Regiment“ entsprach der Kammer des Innern) Dr. Olympius, der in einen heftigen, längeren Wortwechsel ausartete. Der Rat der Rechenkammer Theophilus Richius (sein deutscher Name war Diepold Reich; er kam 1585 zur Regierung, wurde 1594 Rentmeister, 1604 Direktor der Rechenkammer, war anscheinend Witwer und hatte einen verheirateten Sohn Sigmund, der ebenfalls Rat der Rechenkammer war. Durch die Verwaltung des Vermögens des Fürsten Anhalt setzte er sich bei diesem in große Gunst und ward dadurch eine einflußreiche Person) hatte nichts Eiligeres zu tun, als diesen Vorfall in der ganzen Stadt zu erzählen.

Die Amberger Regierung war von Heidelberg beauftragt worden, zu dem Reichstag in Regensburg für die Heidelberger Gesandten Lebensmittel und Wein verbringen zu lassen; mit der Ausführung dieses Auftrages war die Rechenkammer betraut. Als nun der Kanzler in dieser Angelegenheit am 16. Juni 1613 eine Anfrage an die Rechenkammer richtete, ließ ihm der Rat Richius eine trotzige, ungezogene Antwort sagen. Diese beiden Sachen kamen jedoch nicht zum Austrag, da um diese Zeit in Amberg die Pest ausbrach und die Regierung nach Auerbach verlegt wurde. Der Statthalter siedelte mit seiner Familie in das Kloster Ensdorf, und als auch da die Lage nicht mehr unbedenklich war, in das Kloster Kastl über. Der Rat Richius reiste nach Fichtelberg, wo Fürst Anhalt ein Erzbergwerk und eine Gießerei betrieb. Hier erkrankte Richius und kehrte sofort nach Amberg zurück, wo der Arzt Pest feststellte. Nach dem fünften Fieberanfall trat Besserung ein und Richius siedelte auf Anregung des Statthalters mit der Familie seines Sohnes in das Kloster Speinshart über, dessen Verwalter er war. Ende Januar 1614 kehrte er gleichzeitig mit der Regierung nach Amberg zurück.
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Obentraut "Der Deutsche Michel"

 Hier scheint es nun verschiedene Auftritte zwischen dem Kanzler und Richius gegeben zu haben, weshalb Richius am 15. Februar 1614 Klage gegen den Kanzler stellte; dieser erhob sofort Gegenklage. Die eingeleitete Untersuchung ergab eine ganze Reihe von Verfehlungen mehrerer Beamter, was die Einsetzung einer eigenen Kommission zur weiteren Untersuchung angezeigt erscheinen ließ. Hierzu wurden der Stiftshauptmann von Waldsassen Graf Achatius zu Dohna und Oberstleutnant v. Peblis bestimmt. (Graf Achatius zu Dohna war 1581 in Mohrungen in Ostpreußen geboren, kam durch Anhalt in kurpfälzische Dienste, wurde Hofmeister Friedrichs V. und 1610 Stiftshauptmann von Waldsassen. Nach dem Prager Fenstersturz wurde er im Herbst 1618 nach Prag gesandt, um die Böhmen für die Wahl Friedrichs V. zum König von Böhmen zu bearbeiten. Nach 1619 wurde er zu diplomatischen Sendungen nach London, Kopenhagen, Siebenbürgen verwendet. — Peblis war Schotte, kam im März 1611 mit den Reitern Obentrauts — des als „deutscher Michel“ bekannten Reiterführers — aus dem Elsaß in die obere Pfalz und wurde im Sommer 1611 Nachfolger des wegen eines Kuppeleiprozesses entlassenen Oberstleutnants v. Moderspach als Kommandant des Ausschusses und als Pfleger von Rieden. Auf 4. Mai 9 Uhr vormittags nach der Predigt wurden sämtliche Räte des Regiments und der Rechenkammer in die Ratsstube des Schlosses befohlen, wo ihnen in Gegenwart des Statthalters und der beiden Kommissare ein Dekret Friedrichs V. bekannt gegeben wurde, das sich über die Zerrüttung in der Kanzlei, den Widerwillen zwischen Regiment und Rechenkammer aussprach und der Erwartung Ausdruck verlieh, daß jeder Beamter bis zur Beendigung der Untersuchung seinen Dienst weiter versehen, keiner sich Geschäfte anmaßen werde, die ihm nicht zustehen. Die Rechenkammer und die Kanzleipersonen sollen dem Kanzler und den Räten Respekt und Gehorsam erzeigen, ein jeder solle sich des schimpflichen und verächtlichen Nachredens enthalten. Den Räten wurde eingeschärft, nichts auszuplaudern, keine Befehle ohne Vorwissen des Statthalters oder des Kanzlers auszufertigen, kein Protokoll ohne Genehmigung des Kanzlers nach Hause zu tragen, Weisungen, die an einen Beschluß der Kammer gebunden sind, nicht ohne solchen hinauszugeben.

Die nun beginnende Untersuchung durch die beiden Kommissare förderte eine große Zahl von Mißständen zutage. Mehrere Beamte ließen sich erhebliche Übergriffe zuschulden kommen; in der Rechenkammer blieben viele Sachen lange Zeit unerledigt; der Rat Richius kam tagelang nicht in seine Kanzlei; durch nachlässige Buchführung der Rechenkammer erwuchsen der kurfürstlichen Kasse erhebliche Verluste; der Rentmeister Schnupf und der Rat der Rechenkammer Saugenfinger wohnten niemals der Prüfung der Rechnung des Hofkastners bei, wozu sie verpflichtet gewesen wären; die Pflicht der Verschwiegenheit war ganz außer Übung gekommen; innerhalb der Beamten hatten sich Parteien gebildet, welche sich gegenseitig befehdeten und sogar die Untertanen gegeneinander aufwiegelten; Sticheleien und Schwatzereien waren an der Tagesordnung; in der Annahme von Geschenken erblickte man nichts Besonders; der inzwischen verstorbene Botenmeister Berkringer, seine Frau und Töchter griffen in die Botenkasse usw.

Ein besonderes Kapitel bildet die Bereicherung einiger Beamter, welche sich im . Laufe ihrer Dienstzeit ein bedeutendes Vermögen erwarben. Der Rat Richius hatte unter Einrechnung der Naturalbezüge ein Gesamteinkommen von 450—480 Gulden. Er kaufte das Landsassengut Deining und ein Haus, das später zur Realschule Amberg umgebaut wurde. Es gehörte damals zu den schönsten Häusern der Stadt, wo 1631 der Kommandant der Oberpfalz, Oberst v. Lintelo, einquartiert wurde; im August 1631 brach in der Stallung Feuer aus, dem 5 Pferde Lintelos und das ganze Haus zum Opfer fielen. Ferner hatte Richius noch Kapitalien ausgeliehen.

Der Rat Saugenfinger erwarb die Hammergüter Altenweiher und Leidersdorf, ein Anwesen in Ensdorf und hatte in Amberg vier Häuser, darunter eines in der Seminargasse und eines in der Langen Gasse. Seine Frau hatte den Portnern in Theuern 15 000 Gulden zu 6 % angeboten. Er hatte ein Einkommen von 280 Gulden.

Im Sommer 1615 fand die Untersuchung anscheinend ihren Abschluß. Friedrich V. war am 17. Juni 1615 mit seiner jungen Gemahlin, der englischen Königstochter, nach Amberg gekommen. (Steinmetz Jakob Rueff stand beim Einzug auf dem Kopf des Martinsturmes, schwang eine Fahne und schlug dann die Trommel), hatte von da die Oberpfalz bereist und überall die Huldigungen entgegengenommen; im August traf er wieder in Amberg ein und ließ nun in seinem Beisein vor versammelten Räten ein Dekret verlesen, welches alle vorerwähnten Beanstandungen aufführte. Damit schien die Angelegenheit erledigt.

Im Herbst 1616 tauchten jedoch Gerüchte auf, welche den Rat Richius bezichtigten, Während seines Aufenthalts in Speinshart 1613 mit seiner Schwiegertochter unerlaubten Verkehr gepflogen zu haben. Diese neue schwere Beschuldigung des Richius scheint nun verschiedenen Leuten die Zunge gelöst zu haben, welche bis dahin aus Angst vor der Rache des mächtigen Mannes geschwiegen hatten. Es stellte sich heraus, daß er schon bei seiner Ernennung zum Rentmeister 1594 Unterschlagungen begangen hatte. Er hatte damals folgende Einnahmen nicht gebucht: 800 Gulden für den Verkauf eines Waldes bei Hahnbach, 500 Gulden Steuern, 212 Gulden für einen Wald bei Großenfalz. (Das Tagwerk dieses Waldes kostete 4 Batzen = 40 Kreuzer; sonst betrug der damalige Durchschnittspreis 5 Gulden). Beim Ankauf von Grundstücken für die Regierung hatte er häufig den doppelten Preis bezahlt, so bei einem Wald des Wirtes „Zum Wilden Mann“ in Amberg, Leonhard Ranft, 800 statt 400 Gulden, bei einem Wald der Paulina Rußwurm bei Walderbach 300 statt 150 Gulden, bei dem Haus des Varel in Amberg (Im Eichenforst, früher im Besitz des Barons von Schönstädt, heute des H. Schneidt), bei der Ziegelhütte in Ensdorf, bei dem Gut Arnschwang, das 43 000 Gulden kostete und sich nur für einen Wert von 23 000 Gulden rentierte, bei dem Gut Neuenschwand 1500 statt 800 Gulden. In all diesen Fällen wird Richius vermutlich Bestechungsgelder erhalten haben; bei dem Ankauf von Arnschwang wurde ihm der Empfang eines vergoldeten Silberpokals nachgewiesen.

Mit dem Hoffischer in Amberg unterhielt Richius sehr rege geschäftliche Verbindungen. Gruber lieferte ihm aus den kurfürstlichen Wassern Fische in Menge, von Speinshart z. B. auf einmal 272 Zentner, keinen unter 2 Pfund. Die Fische des Richius verkaufte Gruber um einen hohen Preis nach Regensburg, jene für die kurfürstliche Rechnung um einen sehr billigen Preis in Amberg, wofür er vermutlich von den Käufern entsprechend belohnt worden sein wird. Richius bewilligte dem Gruber als Gegenleistung die Ration für ein Pferd, wozu er nicht berechtigt war, und sah dem Hoffischer stets durch die Finger. Dieser schaltete mit den Fischen wie mit seinem Eigentum; am ärgsten ging es bei dem Fischen des Pfrentschweihers zu; gewogen wurde hier nach der Größe des Leikaufs, wenn dieser groß war, so wurden die Fische noch auf die Wagschale gelegt, auch wenn diese schon auf dem Boden stand; viele Fische wurden an Begünstigte, z. B. den Wirt von Waidhaus verschenkt. Dafür gingen ganze Fuhren von Lebensmitteln, Flachs usw. zu Gruber nach Amberg.
Richius hatte sich ferner die Direktion d'es kurfürstlichen Marstalls in Amberg angemaßt und jedenfalls daraus großen Vorteil gezogen. Auch ließ er 1613 ohne höhere Genehmigung aus dem hiesigen Schlosse Teppiche und Betten zu seinem Gebrauch nach Speinshart schaffen. Den Heidelberger Kanzler von der Grün, durch dessen Hände alle Berichte in dieser Untersuchung gingen, beschuldigte er der Parteilichkeit, was ihm jedoch das „ungnädige Mißfallen“ des Kurfürsten eintrug.

Nun kam auch der Oberforstmeister Valentin Fuchs von Dornheim auf Wolfring unter die Räder. (Fuchs war ein Vetter des Landmarschalls Hans Friedrich Fuchs von Walburg zu Winklarn, mit Ursula Agnes von Crailsheim verheiratet, hatte 11 Kinder und war .seit 1606 Oberforstmeister, zugleich Pfleger in Rieden.) Graf Christof zu Dohna beantragte am 17. Februar 1617, „daß dem Ober-Forst- und Jägermeister seine Fahrlässigkeit und eingerissene Unordnung mit allem Ernst zu verweisen und zu mehreren Fleiß zu ermahnen, mit dem Anhang, daß man uff den Fall seinen Dienst anderwärts versehen müsste“. Es stellte sich heraus, daß Fuchs aus den kurfürstlichen Jagden Wild an Richius, an seinen Vetter in Winklarn, den Pfleger in Hartenstein, den Markstaller geliefert hatte. Umsonst wird er dies nicht getan haben und vermutlich hängt die Wildlieferung an Richius damit zusammen, daß Fuchs sich von der Rechenkammer viel Geld für Dienste ausbezahlen ließ, welche er niemals verrichtet hat. Nach Eschenbach, Deinschwang und andere entfernte Bezirke war er in 12 Jahren niemals gekommen, nach Freudenberg seit mehreren Jahren nicht, nach Rieden sehr selten. Zu den Wolfsjagden sandte er nur seine „ausgehungerten Pferde“ und nahm sie wieder zurück, wenn sie „herausgefüttert“ waren. Er ließ in den kurfürstlichen Jagden weit mehr schießen, als sein „Deputat“ betrug, klagte aber dennoch ständig, daß er sein Deputat nicht erhalte. Wenn in den kurfürstlichen Revieren Treibjagden waren, ließ er das erlegte Wild von Taxöldern nach Wolfring, vom Hirschwald nach Rieden verbringen und suchte die besten Stücke für sich aus, den minderen Teil ließ er nach Amberg verbringen und für Rechnung des Kurfürsten verkaufen. — In seinem Hause gab es das ganze Jahr Wildbret, die Dienstboten, Taglöhner und Pland- werker erhielten kein anderes Fleisch. Solange der Forstmeister von Freudenberg als Jäger junge in Wolfring weilte, ließ Fuchs über 500 Zungen — vermutlich von Wildschweinen — einpöckeln, die angeblich für den Statthalter bestimmt waren, diesen aber nur in einer bescheidenen Zahl erreichten. In den letzten 2 Jahren wurden in Wolfring 267 Zungen eingepöckelt.

Die Vernehmungen des Fuchs und der Zeugen geben uns Aufschluß über die damaligen Jagdverhältnisse. Hirsche und Wildschweine gab es genug, aber auch Wölfe und Wildschützen.  Fuchs mußte in der Oberpfalz in einem Jahre 500 Tiere fangen. (Der Fang des Wildes mit dem Netze war an der Tagesordnung). Bei Wolfring war eine herrliche Rehjagd, wo oft 4—5 Stück gefangen wurden. Im strengen, schneereichen Winter 1610/11 sind über 60 Hirsche von Wölfen oder Hunden niedergerissen bzw. von Wildschützen angeschossen worden: viele Hirsche haben sich in der Brunft tot gespießt, manche haben sich auch mit dem Geweih in Zäunen gefangen. Fuchs hat nach seiner Angabe in den 9 Jahren 1609—1618 als Deputat erhalten: 21 Hirsche, 29 Tiere, 12 Schweine, 5 Sauen, 17 Bachen, 32 Frischlinge, eine Zahl, die sicher viel zu niedrig ist; gekauft hat er nach eigener Angabe: 8 Hirsche, 14 Tiere, 4 Schweine, 5 Bachen, 2 Keiler, 18 Frischlinge, 7 Rehe.

Im Sommer wurde die Untersuchung beendet. Friedrich V. verfügte am 1. August 1618, daß die Injuriensache zwischen dem Kanzler Dr. Petsch und dem Rat Richius aufgehoben werde. Es wurde festgestellt, daß Richius den Kanzler „zum öftern sehr schimpflich und verkleinerlich gehalten“ . . . „das übel Nachreden auch gegen vornehmen Standts und andere ehrliebende Personen in gemeinem Gebrauch und gewohnheit gehabt“. Vom Kanzler hieß es, daß er sich „den Zorn übereilen ließ“, den Richius in der Kanzlei im Beisein der Räte „schmehlich“ angriff und dies dem Sitzungsprotokoll einverleiben ließ. Dieser Vortrag wurde gestrichen, beide erhielten einen Verweis.

In der gleichen Verfügung vom 1. August 1618 wurde auch die Untersuchung gegen Richius und seine Schwiegertochter eingestellt.

In einem zweiten Dekret vom 1. August 1618 wurde die Entlassung des Richius und seines Sohnes ausgesprochen. Richius verlor auch den Ratstitel, blieb jedoch Verwalter von Speinshart.

Vorstehende Dekrete wurden am 27. August 1618 erst dem Kanzler, dann dem Rat Richius eröffnet; hierauf wurde den versammelten Räten ein drittes Dekret bekannt gegeben, welches die Beamten ermahnte, sich künftig aller Sanftmut und Freundlichkeit zu befleißigen, „sich hingegen aller hitzigen Reden und Stichelwort“ zu enthalten, aus dem Rat und Kollegium nichts auszuschwätzen, den Parteien die Bescheide nicht eher zu eröffnen, als dies befohlen wird. Gleichzeitig wurde an allen Kanzleien das Verbot angeschlagen, Geschenke anzunehmen oder Verbindlichkeiten einzugehen.

Oberforstmeister Fuchs blieb im Amte; im Frühjahr 1629 ist sein Name unter jenen Landsassen genannt, welche katholisch geworden waren, ehe Maximilian die Landsassen vor die Wahl der Bekehrung oder Auswanderung stellte. Eine Tochter heiratete 1629 Hans Sigmund von Pertolzhoven, der dann Wolfring übernahm. Im gleichen Jahre scheint Fuchs gestorben zu sein, da Ende 1629 in den Akten ein neuer Oberforstmeister erscheint und 1630 von der Witwe des Valentin Fuchs gesprochen wird.

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Quelle: Staatsarchiv Amberg, Administrativakten Nr. 257.

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