Die Herrschaft Hohenfels und die französischen Gräfinnen
von Hohenfels
von Hohenfels
Von Dr. Heinrich Huber
In
früherer Zeit hatten bekanntlich die Einkünfte aus Ämtern und
Herrschaften des Landes häufig zur Versorgung des hohen Adels und
besonders der nachgeborenen oder illegitimen Sprößlinge desselben zu
dienen, die ohne jede persönliche oder sachliche Beziehung zu ihren
Pfründen lediglich deren Erträgnisse genossen. Ein interessanter, bisher
kaum bekannt gewordener Fall dieser Art betrifft die im heutigen
Landkreis Neumarkt i.d. Opf. gelegene oberpfälzische Herrschaft
Hohenfels. Hierzu konnte folgendes festgestellt werden:
Nun
hatte aber schon Karl Albrechts Vater, der Kurfürst Max Emanuel von
Bayern (geb. 1662, gest. 1726), aus einer illegitimen Verbindung mit der
Gräfin Anna Franziska von Arco einen Sohn, der, Comte Emanuel de
Baviere genannt, 1736 die Gräfin Josephe von Hohenfels, also seine
natürliche Nichte, heiratete und als französischer General in einer der
letzten Schlachten des österreichischen Erbfolgekriegs 1747 bei Laeffelt
(Niederlande) fiel. Seine Gattin überlebte ihn noch um 50 Jahre; sie
starb erst 1797 und hinterließ eine Tochter Amalie, auf die kraft der
erwähnten Donationsurkunde vom 28. März 1726 der Anspruch der Mutter auf
die Einkünfte aus der Herrschaft Hohenfels überging.
Hier
sei einschaltungsweise bemerkt, daß die Namengebung für die Gräfinnen
Josephe und Amalie wohl nicht ganz von ungefähr erfolgt war; offenbar
sollten dadurch deren verwandtschaftliche Beziehungen zum bayerischen
Kurfürstenhaus wenigstens diskret angedeutet werden, da Karl Albrecht
seit 1722 mit Amalie Maria Josepha, der Tochter des Kaisers Joseph I., vermählt war. Die
Gräfin Amalie verzichtete im Jahre 1797 gegen eine Abfindung von
jährlich 6000 Gulden auf die Hohenfelser Revenuen, welche noch im
gleichen Jahr von dem inzwischen zur Herrschaft gelangten Kurfürsten
Karl Theodor von Bayern an seinen illegitimen Sohn, den Fürsten Karl
August von Bretzenheim, verliehen wurden. Die Gräfin Amalie hatte
geheiratet; sie richtete 1814 als Witwe des Grafen von Hautefort,
„geborene Comtesse Amelie de Baviere“, unter Vorlage einer Abschrift des
Donationsbriefes von 1726 von Paris aus an das bayerische
Finanzministerium das Gesuch, die jährlichen 6000 Gulden, die sie als
Entschädigung für die ihr angefallene, aber an die Krone Bayern
abgetretene Herrschaft Hohenfels zu beziehen hatte, weiterhin im
Ausland, nämlich in Paris, verzehren zu dürfen, wozu nach den damaligen
Vorschriften eine besondere Genehmigung erforderlich war. Der bayerische
Gesandte am Pariser Hof, Freiherr von Cetto, befürwortete das Gesuch
der Gräfin, deren Vermögen während der französischen Revolution
größtenteils verloren gegangen war, mit der ausdrücklichen Begründung,
„es würde wegen ihrer persönlichen Abstammung, die in Paris allgemein
bekannt ist, einen widrigen Eindruck machen, wenn sie von Bayern aus dem
Mangel preisgegeben würde“. Das Gesuch wurde mit Rücksicht auf die von
Cetto nur diskret angedeuteten, aber offenbar als bekannt
vorausgesetzten Abstammungsverhältnisse ohne weiteres bewilligt.
Gräfin
Amalie starb im Jahre 1820 in Paris. Durch ihren Tod fiel ihre Pension
an Bayern heim, jedoch erhielten noch die bei ihr seit 25 Jahren als
Kammerjungfern angestellten Schwestern Lata und Marie Scheffler
jährliche Unterstützungen von je 100 Gulden.
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(Quelle: Hauptstaatsarchiv München MF 38 909, 39 037; M Inn 43 157).
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