Die Landgrafschaft Leuchtenberg
Ein Beitrag zur Geschichte des Bayerischen Nordgaus
Von Andreas Kraus
Bedauerlicherweise fehlt immer noch eine vollständige, umfassende, alle Teile wie die Entwicklung des Ganzen umschließende Geschichte des Bayerischen Nordgaus – das ist jener Bezirk, von welchem seit 1329 der größte Teil den Namen Obere Pfalz annahm. Das geschah infolge der Teilung des Wittelsbachischen Hausbesitzes im Hausvertrag von Pavia zwischen Ludwig dem Bayern, Römischer Kaiser und Herzog von Oberbayern, und seinen Neffen, den Söhnen seines Bruders Rudolf, die bis dahin auf den wittelsbachischen Besitz am Rhein beschränkt geblieben waren, einen Besitz, der trotz der damit verbundenen Kurwürde an Umfang wie an Einkünften dem Wittelsbachischen Teilherzogtum München nicht gleichkam. Was an Besitzungen nördlich der Donau zu München gehörte, ist damals zur Hauptsache an die Pfälzer Linie gekommen, ausgenommen das Erbe der Burggrafen von Stefling‑Riedenburg und der älteste Besitz der Wittelsbacher im Nordgau, das Erbe der Lengenfelder.Die Geschichte des neuentstandenen Herrschaftsgebietes ist nun freilich längst befriedigend erforscht und leicht zugänglich dargestellt; die klassische Darstellung stammt von dem damaligen Ingolstädter Inhaber des Lehrstuhls für Bayerische Geschichte und bayerisches Staatsrecht, Joh. Gg. von Feßmaier; 1797 erschien sein "Versuch einer pragmatischen Staatsgeschichte der Oberpfalz, seitdem sie Oberpfalz heißet". Jetzt wird man die gründliche Bearbeitung benützen, welche die Geschichte der Oberpfalz durch Wilhelm Volkert im Handbuch der Bayerischen Geschichte von Max Spindler erfahren hat.
Was aussteht, immer noch, ist die Geschichte also des Nordgaus vor 1329, wie das gesamte Gebiet nördlich der Donau von Ingolstadt bis Stadtamhof, von Kloster Bergen bei Neuburg bis Fürth, – dann die Pegnitz aufwärts bis Creussen, bis zum Rauhen Kulm, bis Wunsiedel und Eger, dann die Waldgrenze nach Süden entlang bis vor Cham und Regen abwärts bis zur Mündung einst geheißen hat. Daß eine solche Geschichte immer noch fehlt, liegt an den außerordentlichen Schwierigkeiten, welche die Erforschung dieser Geschichte dem Historiker stellt.
Für die Schwierigkeiten aus der Grundthematik der Geschichte des Nordgaus zeugt auch die Geschichte der Leuchtenberger, deren Herrschaftsentwicklung zeigt, welche Möglichkeiten die vielfältige politische Zersplitterung des Nordgaus einer entschlossenen und zielstrebigen Politik bot. Diese Entwicklung wurde allerdings, anders als die vieler Herrschaftskomplexe im übrigen Nordgau, von Illuminatus Wagner aufs gründlichste erforscht. Was aber auch hier fehlt, ist die umfassende Einordnung in den Gesamtrahmen, eben weil dieser Gesamtrahmen selbst nicht befriedigend geklärt ist. Es soll nun nicht die Geschichte des Nordgaus unser Thema sein, sondern die Geschichte der Leuchtenberger und vor allem der herrschaftlichen Durchformung dieses Raumes zwischen Pfreimd, Naab und Luhe, die ihm ja die heutige Gestalt gegeben hat; die Geschichte der Herrschaftsentwicklung ist, wovon die Geschichtsfeindlichkeit der Gegenwart schlagend widerlegt wird, die wichtigste Komponente in der Entstehungsgeschichte der Gegenwart selbst. Aber ohne einen Blick auf die früheste Geschichte des gesamten Nordgaus ist wieder die Entstehungsgeschichte der Herrschaft, seit 1197 dann Landgrafschaft Leuchtenberg selbst wieder nicht verständlich, ich muß also den Bogen weiter spannen.
Was bereits bei einem raschen Blick auf die historische Karte der Oberpfalz, sagen wir um 1329, sofort auffällt, ist die gegenüber dem altbayerischen Stammesgebiet südlich der Donau so erstaunliche herrschaftliche Zerrissenheit des bayerischen Stammegebietes nördlich der Donau. Besonders die Grenzsäume im Westen, Norden und Osten sind eigentümlich ausgefranst, bis ins frühe 16. Jahrhundert herein nimmt der Abbröckelungsprozeß kein Ende, bis das Nürnberger Gebiet auf Lauf, Hersbruck und Altdorf ausgreift, der Markgraf von Ansbach‑Bayreuth auf Pegnitz und Wunsiedel, während das herrliche Egerland schon seit 1305 aus böhmischem Pfandbesitz nicht mehr freigekommen ist. Aber auch die Mitte wird immer wieder aufgerissen: Die Staufer, die Wittelsbacher, die Böhmen, zuletzt die 1505 neu gebildete Jungpfalz um Neuburg, Sulzbach, Burglengenfeld und Weiden lassen keine Zusammenfassung des gesamten Raumes zu. Diese politische Zerklüftung des Nordgaus korrespondiert sicherlich nicht zufällig mit der geographischen Zerklüftung des Raumes, die Natur selbst hat zwar nach außen hin durchaus starke Grenzen gezogen, aber im Innern sind es nicht weniger tiefe Einschnitte, die Teil und Teil von einander sondern. Entscheidend war aber dafür vor allem die politische Entwicklung.
Zur Zeit der bayerischen Landnahme, ein Prozeß, der sich wohl über mehr als ein halbes Jahrhundert hinzog, bleibt der Nordgau unberührt, die ältesten Zeugnisse bajuwarischer Besiedlung sind an der Altmühl im frühen 6. Jahrhundert, nördlich davon um die Mitte des 7. Jahrhunderts festzustellen. Hier ist auch der Ur‑Nordgau zu suchen, der räumliche Kern der herrschaftlichen Organisationsform, die nach und nach das später bayerisch besiedelte Land nördlich der Donau überzog. Erst um 1050 können wir mit dem Abschluß dieses Vorgangs rechnen, erst jetzt erreicht der Landesausbau die Eger.
Es ist kein Zufall, daß die Einbeziehung des Egerlandes in das Siedlungsland, das im Nordgau einen gemeinsamen Namen hat, in königlicher Initiative erfolgt: Kaiser Heinrich III. erteilt seinem Ministerialen Otnant die Erlaubnis, an der Eger zu roden. Der gesamte Nordgau ist Königsland, da er Kolonialland, Ausbauland auf terra inculta, unbesiedeltem Gebiet ist. Daß der Ur‑Nordgau zunächst organisiert von den Agilolfingern, wie die Ausgrabungen zu Lauterhofen gezeigt haben, seit Karl d. Gr. Königsland war, zeigt bereits die erste urkundliche Erwähnung: 806 bei der von Karl d. Gr. geplanten Teilung des Reiches unter seine Söhne werden die Königshöfe Ingolstadt und Lauterhofen im Nordgau ausdrücklich unter den karolingischen Besitzungen genannt.
Unmittelbare Königsherrschaft in einem Gebiet bedeutet in dieser Zeit Ausübung dieser Herrschaft durch Grafen, zunächst also ist keine Machtbildung durch große Adelsgeschlechter anzunehmen, wie das südlich der Donau schon für das mittlere 8. Jahrhundert möglich ist, der Raum ist politisch eine durch nichts unterbrochene Einheit. Die Grafen die uns als Vertreter des Königs begegnen, sind allerdings nur selten zu fassen, meist bei aktuellem Anlaß, nämlich wenn vom Nordgau als Aufmarschgebiet für Feldzüge nach Böhmen die Rede ist, die bis ins frühe 12. Jahrhundert nicht abrissen. Durch seine militärische Bedeutung vor allem ist also der Nordgau um diese Zeit wichtig, er untersteht deshalb auch als Grafen stets den Stellvertretern des Königs in Bayern – Ernst, Ratolt, Luitpold oder dem ersten neuen Herzog Arnulf.
Unter Luitpold wird auch unsere Gegend zum ersten Mal genannt, um 900 war also die Grafschaftsverfassung bis an die Luhe gedrungen. König Ludwig d. Kind schenkt 905 auf Interention "seines lieben Verwandten und erlauchten Markgrafen Luitpold" dessen Vasallen Immo das Eigengut einer Hufe in der Nähe des Flusses Luhe, in der Grafschaft Luitpolds gelegen. Diese Hube hatte früher einem Slawen namens Gruonkin gehört – in welcher Eigenschaft dieser Slawe Gruonkin an diesen Besitz gekommen war, muß hier offen bleiben. Die Namen Perschen und Pfreimd legen slawische Besiedlung spätestens im 9. Jahrhundert nahe, darüber dauern die Erörterungen jedoch noch an, fraglich ist, ob diese Besiedlung spontan erfolgte, als Einwanderung also, oder, wie neuerdings mehr angenommen wird, als gezielte Maßnahme im Landesausbau von Seiten der Grafen und Herrscher.
Mit Sicherheit läßt sich aus diesem Bericht entnehmen, auf welche Weise überhaupt die herrschaftliche Zerklüftung des Nordgaus erfolgen konnte, obwohl er doch ursprünglich Königsland war, also im absoluten Verfügungsbereich des Königs stand. Wir sehen wie durch königliche Schenkung an eine adeligen Gefolgsmann des Grafen Luitpold Eigen entsteht, Besitz also, der diesem Adeligen den Aufbau einer eigenen Herrschaft ermöglicht. Das ist das Thema der nächsten Jahrhunderte: überall im Reich, im Herzogtum Bayern, auf dem Nordgau entstehen Adelsherrschaften aller Art. Sie kennen die großen Geschlechter im Süden der Donau und an der Donau selbst, die Grafen von Wittelsbach, Andechs und Bogen, um nur die bedeutendsten zu nennen, am Lech und um Weingarten dann die Welfen. Nördlich der Donau herrschen die Grafen von Hirschberg an der mittleren, die von Abensberg an der unteren Altmühl, das Herrschaftsgebiet der Grafen von Sulzbach erstreckt sich von der Pegnitz bis an die Donau, von Hemau bis zum Oberpfälzer Wald, hier trifft es auf die seit 1077 vereinigte Markgrafschaft Cham‑Nabburg, der frühen Herrschaftsrechte hin über den gesamten Nordgau zugerechnet wurden. Damit wären die Diepoldinger, jenes Geschlecht, das diese Markgrafschaft seit 1070/77 in Händen hatte, auch als Herren über die Leuchtenberger anzunehmen, doch die spätere Entwicklung dieses Hauses wäre dann nicht mehr denkbar. Wir wissen heute, daß diese Markgrafschaft kein geschlossenes Territorium war und auch keine umfassenden Herrschaftsrechte besaß, sondern daß Heinrich III., so wie er gleichzeitig das Reichsland um Nürnberg organisierte, Reste vom Reichsgut Cham, Nabburg und an der Eger als Grenzsicherung zum Schutz und als Aufmarschgebiet in zwei Marken zusammenfaßte. Der Inhaber der nördlichen Mark war zunächst der Graf , der im mittleren Nordgau amtierte, ihn stellte vorerst das Haus der Grafen von Schweinfurt, das 1957 ausstarb.
Zwischen den verstreuten Stützpunkten dieser Markgrafschaft war also noch Raum für Herrschaftsgebiete aller Art, z. B. für klösterliche Immunitätsbezirke, wie sie 1118 Reichenbach, 1133 Waldsassen darstellten, beides Gründungen der Diepoldinger, oder Adelsherrschaften wie jener ausgedehnte Komplex der Herren von Hopfenohe – Pettendorf – Lengenfeld, aus deren Erbe jener Bezirk um Burglengenfeld an die Wittelsbacher gelangte, der zur Keimzelle der Wittelsbacher Herrschaft über den ganzen Nordgau wurde. Die Tatsache, daß Graf Otto von Wittelsbach der Schwiegersohn Friedrichs von Lengenfeld war, sagt genug über Rang und Bedeutung dieses hochadeligen Geschlechts aus. 1119 stirbt als letzter aus diesem Geschlecht eben dieser Friedrich von Lengenfeld. Damit tritt Otto in einen Teil des Erbes ein, den anderen Teil, nämlich die Herrschaft Waldeck um den Rauhen Kulm, erhält Gebhard von Lukenberge, der 1118 erstmals im Zusammenhang mit der Gründung des Klosters Reichenbach genannt wird. Gebhard war ebenfalls, wie Otto von Wittelsbach, mit einer Tochter Friedrichs von Lengenfeld verheiratet, mit Helwica, gehörte also ebenfalls dem Dynastenadel an und war dem Grafen gleich im Rang, gleich auch bezüglich der Herrschaftsrechte im Eigenbesitz. Dieser konzentrierte sich bei Gebhard um die Burg Lukenberg, die in ihrem ältesten Bestand wohl auf Gebhard zurückgeht, und um die Burg Waldeck, der später andere Burgen folgten, nämlich Neustadt und Kemnath, zeugen von den Bemühungen der Leuchtenberger um den Ausbau ihrer Herrschaft.
Mit Gebhard beginnt die Geschichte der Leuchtenberger und ihrer herrschaftlichen Raumerfassung. Was vorher war, wissen wir nicht, es ist müßig, genealogische Spekulationen anzustellen. sicher ist nur, daß sie aus einem Geschlecht stammen, das ebenbürtig war den Grafen, Herzögen und Königen im Reich, und daß sie ihrer hochadeligen Abstammung auch die edelfreie Herrschaft verdanken. Die Verwandtschaft mit gräflichen Geschlechtern, nicht weniger aber die hervorragenden Dienste in Italien, die Gebhard II. den Staufern geleistet hatte, führten wohl zu seiner Erhebung zum Grafen, jedenfalls begegnet er seit 1158, seit dem Reichstag von Roncaglia, mit diesem Titel, ein Jahrhundert nach den Sulzbachern, die wohl ebenfalls auf ähnliche Weise den Grafentitel erlangten. Mit diesem Titel waren zunächst keine weiteren Rechte verbunden, da die edelfreien Herrschaften schon längst, etwa seit der Zeit Heinrichs IV., der Amtsbefugnis der Amtsgrafen entzogen waren und ihre eigenen Gerichtsbezirke besaßen, der Titel bedeutet nichts als eine Auszeichnung. Anders ist es mit der Erwerbung des Titels eines Landgrafen, die 1196 erfolgte, das eigentliche Signum also der Leuchtenberger.
Wie so oft in der Geschichte, beruhen die Folgerungen, welche Zeitgenossen und Nachwelt aus diesem Titel gezogen haben, auf einem Mißverständnis, haben aber trotzdem ihre Wirkung gehabt. 1196 starb die jüngere, die landgräfliche Linie der Burggrafen von Regensburg aus, die sich nach ihren Burgen Stefling und Riedenburg nannten. Landgrafen hießen sie im Gegensatz zu ihren Brüdern bzw. Vettern, den Burggrafen. Sie hatten keineswegs jene fürstliche Stellung wie etwa die Landgrafen von Thüringen. Was den Leuchtenbergern aus ihrem Erbe der ihnen verwandten Steflinger zukam, war überdies nicht die Herrschaft Stefling‑Riedenburg, diese fiel an Wittelsbach, sondern nur der Titel. Die Belehnung mit den landgräflichen Hoheitsrechten erfolgte durch den bayerischen Herzog Ludwig d. Kelheimer, es handelte sich also um kein Reichslehen, wie Wagner sagt, sondern um ein bayerisches Lehen, wie das auch noch im 15. Jahhundert anerkannt wurde, als die Leuchtenberger endlich unter den Reichsfürsten erscheinen. Die Belehnung hatte aber nicht nur einen bloßen Titel zum Inhalt. Es scheint, daß damals bereits aus der Parallele zu Thüringen Folgerungen gezogen wurden, welche die Art und den Umfang besonderer landgräflicher Hoheitsrechte betrafen, anders wären weder de förmliche Belehnung noch die späteren Verträge denkbar. 1282 nämlich verkaufte Landgraf Heinrich Gerichtsrechte wie Geleitsrechte an Herzog Ludwig den Strengen von Bayern, umgekehrt also legte dieser Wert darauf, seinen Besitz nördlich der Donau von solch fremden Rechten zu befreien. Tatsächlich werden in diesem Vertrag die Gerichtsrechte behandelt, wie solche eines kasierlichen Landgerichts, wie es etwa zu Nürnberg bestand; für den Nordgau nahm man die Existenz von zwei solchen Landgerichten an, dem der Grafen von Hirschberg, das in der Burg Graisbach lokalisiert war, und dem der Leuchtenberger. Geblieben ist also von diesem umfassenden Recht, das etwa mit einem Obergericht vergleichbar ist, einer Berufungsinstanz, nur das Geleitsrecht im weiteren Umkreis der Landgrafschaft Leuchtenberg selbst, ein Recht, das an sich ein Regal war, ein königliches Recht, und das in unserem Raum besondere Bedeutung besaß wegen der großen Straße Nürnberg – Prag, für die es galt, und der Straße von Regensburg nach Prag. Dieses Geleitsrecht brachte die Pflicht zum Schutz dieser Straße wie zu ihrem Unterhalt mit sich, aber auch das einträgliche Recht, von allen Benützern Abgaben zu fordern.
So bietet sich also um 1200 die Landgrafschaft Leuchtenberg in stattlichem Umfang an Land und Rechten dar. Wenn wir alles hinzunehmen, was dann später erst noch ausgebaut worden ist an Burgen, Amtssitzen oder Städten, was verlorenging und wiedergewonnen worden ist wie Wernberg, sind vor allem zu nennen: Burg und Stadt Pleystein, 1261 erstmals genannt, 1331 Stadt mit Stadtrecht von Nürnberg, 1350 böhmisches Lehen, 1413/18 an Pfalzgraf Johann von Neumarkt gefallen; dann Herrschaft und Burg Wernberg, 1280 an den leuchtenbergischen Ministerialen Konrad von Paulsdorf verkauft, dann an die Nothaft übergegangen, 1509 Jörg Wispeck von Velburg, dessen Witwe es 1530 wieder an Leuchtenberg verkaufte; Falkenberg, Neuhaus und Schwarzenwal waren nur wenige Jahrzehnte bei den Leuchtenbergern, an die es durch Heirat gekommen war. 1294 verkaufte die Witwe Gebhards VI. alle diese Burgen an Waldsassen.
Diese und andere ähnliche Bewegungen im Besitzstand kamen vor allem von den oftmaligen Besitzteilungen her. Gebhard III. und Diepold II. teilten nach 1244 den Gesamtbesitz unter sich, Mittelpunkte wurden Leuchtenberg und Waldeck, das dabei aber mitsamt allem Besitz um den Rauhen Kulm, zwischen Kemnath und Pressath, von 1280–1290 gänzlich verlorenging, zum Teil an den Burggrafen von Nürnberg, zum Teil an die Wittelsbacher. Auch die Leuchtenberger Linie steckte in ständigen Geldnöten und konnte den Besitzstand nur mühsam wahren, einzelne verluste, wie besonders Falkenberg, abgrechnet. Daß das Haus der Leuchtenberger dieses kritische 13. Jahrhundert ohne schwere Schäden überstanden hat, war aber die Grundlage für den späteren Aufsteig; das Aussterben der Grafenhäuser im ganzen Land ringsum, der Sulzbacher 1188, der Landgrafen von Stefling und Riedenburg 1196, der Diepoldinger Markgrafen 1204, der Grafen von Bogen 1242, der Andechser 1248, dann das Ende der Staufer 1268, hat immer nur ein Geschlecht begünstigt, die Wittelsbacher, die jetzt auf einmal nahezu den gesamten Nordgau in ihrem Besitz hatten, jedenfalls die wichtigsten Teile; außer dem Reichsland um Nürnberg und dem Egerland fiel der mächtige staufische Querriegel von Neumarkt und Altdorf bis Parkstein und Vohenstraß ebenfalls an Wittelsbach. Schon die Teilung Bayerns 1255, noch mehr die weiteren Teilungen nach 1300 haben aber die Wittelsbacher auch wieder entscheidend geschwächt, sie waren in Zukunft wieder auf die Zusammenarbeit mit dem regionalen Adel angewiesen. Besonders der im 14. Jahrhundert beginnende neue Aufsteig der Landgrafen von Leuchtenberg vollzieht sich im Zeichen dieser Zusammenarbeit.
Landgraf Ulrich (1293–1334) etwa, die imposanteste Gestalt unter den Leuchtenbergern dieses Jahrhunderts, gehörte zu den engsten Vertrauten Ludwigs des Bayern, zusammen mit seinem Schwager Conrad von Schlüsselburg, dem Reichsbannerträger dieser Zeit. Er nahm an seinen Kämpfen teil und half mit Geld aus. An Pfandbesitz, der freilich nicht immer zu halten war, kamen dafür in seine Hand Waldeck mit Pressath, Störnstein und Neustadt/Waldnaab, vor allem 1322 Pfreimd, das auch 1332 als einziges Besitz auf Dauer wurde und seither den Leuchtenbergern als Residenz diente. Die Burg Leuchtenberg selbst blieb Sitz eines Landrichters und Pflegers, der stets aus den Reihen der Leuchtenberger Ministerialen genommen wurde, den Zengern, Lichteneckern, Lengefeldern, denen von Murach, von Redwitz und wie sie alle hießen. Luhe erhielt damals Markrecht, mit den gleichen Bestimmungen wie Weiden.. Die gleichzeitige Verbindung mit Niederbayern brachte dann 1332 die Burg Schwarzenberg ein, den Markt Rötz und Stadt wie Gericht Waldmünchen. Damit schien ein Prozeß einzusetzen, der besonders infolge der Absicherung durch das Bündnis mit König Johann von Böhmen diesem Grenzraum im Osten den Aufbau eines mächtigen Herrschaftsraumes zwischen Pfalz und Bayern erlaubt hätte.
Zwei Ursachenkomplexe hielten diesen Prozeß wieder hintan, die Verwaltungsteilung nach dem Tode von Ulrich I. 1334, der 1366 dann die volle Landesteilung folgte, und die Schwenkung der böhmischen Politik unter Karl IV. Karl IV. suchte nicht mehr, wie sein Vater Johann, die Zusammenarbeit mit Niederbayern und dem Oberpfälzer Adel, sondern strebte die volle Einverleibung der einst staufischen Teile des Nordgaus in die Krone Böhmens an. Der Druck, der von dem Bündnis zwischen Rupprecht von der Pfalz und seinem Schwiegersohn Karl IV. ausging, zwang auch die Leuchtenberger, sich positiv zu dem Plan eines großen Neuböhmen auf dem Nordgau zu stellen, das Karl IV. für zwei Jahrzehnte tatsächlich erreichte. Pegnitz wird an Karl verkauft, Pleystein und andere Burgen als Lehen an ihn aufgetragen. Ulrich II. zieht mit dem Kaiser nach Italien und wird Landfriedenshauptmann von Franken. Grafenwöhr, der Besitz der Leuchtenberger, erhält 1361 von Karl IV. das Stadtrecht.
Die Landesteilung von 1366 setzt dem großräumigen Ausbau des Territoriums dann ein vorläufiges Ende. Waldmünchen mit Schwarzenberg blieben zwar ungeteilt, aber Leuchtenberg und Pfreimd fielen an den ältesten Sohn, an Ulrich II., Pleystein, Reichenstein mit dem Markt Schönsee, das erst 1333 erworben worden war, dazu Grafenwöhr, kamen an Johann I., der seinen Bruder um 30 Jahre überlebte und der bedeutendere der beiden war. 1375 erwarb er nach dem Tode seines Neffen Leopold von Hals die Grafschaft Hals bei Passau, zu der das Amt Bernstein nördlich und einige Herrschaften und Burgen südlich der Donau gehörten, darunter Osterhofen. Die Vogtei über dieses Prämonstratenserkloster wie über das Zisterzienserkloster Aldersbach war ebenfalls bei der Grafschaft, damit weiter herrschaftlicher Einfluß ins östliche Niederbayern hinein. Vollends seine Stellung als Statthalter im Herzogtum Niederbayern‑Straubing 1368 bis 1386 von Leuchtenberg, den Besitz der Herrschaft Pleystein und der Grafschaft Hals, zum mächtigsten Herrschaftsinhaber im Nordosten Bayerns. Die Stadtgründungen Hals oder Osterhofen geben Zeugnis auch von seiner Umsicht im Ausbau seiner Herrschaften. Er selbst aber war es auch, der 1381 dem Drängen seiner Söhne nachgab und den weitgespannten Herrschaftskomplex von Leuchtenberg bis Hals wieder zerschlug. Er selbst behielt Hals, die Söhne Johann II. und Sigost erhielten die Teilherrschaft Pleystein, an seinen Neffen Albrecht, den Sohn Ulrichs, den Besitzer von Leuchtenberg‑Pfreimd, verpfändete er Schwarezenberg, Rötz, Waldmünchen, Schönsee und Grafenwöhr, mehr als die Hälfte also der Herrschaft Pleystein, so daß das Gewicht der Hauptlinie wieder im Steigen war. Vollends im Verlauf des 15. Jahrhunderts unter den Söhnen und Enkeln kam es dabei zu ständigen Verlusten, bis zum Verlust von Pleystein 1411 und von Grafenwöhr 1414 an die Pfalz, zum Verkauf der Herrschaft Reichenstein‑Schönsee 1416 an Tobias von Waldau und zum Verkauf wichtiger Burgen des Halser Gebietes 1417 an den Grafen von Ortenburg, von Osterhofen 1420 an Niederbayern. Die Ursachen dafür sind vielgestaltig, nicht nur die Mißwirtschaft der Familie selbst, auch die Hussitenkriege waren beteiligt, die Finanzkrise der Zeit, aber auch bereits der steigende Druck von Seiten der pfälzischen Nachbarn.
Erstmals 1458 zeichnete sich eine Wende ab, als mit dem Tode Johanns III., der wie sein Großvater Statthalter von Niederbayern‑Straubing war, die Linie Pleystein‑Hals ausstarb und der Gesamtbesitz, freilich um vieles verringert, wieder in der Hand Leopolds von Leuchtenberg vereinigt wurde. Leopold, der Sohn Albrechts († 1404), war zweifellos noch einmal eine imponierende Gestalt, er hat die Burg Leuchtenberg ausgebaut, er war es wohl auch, der Pfreimd seinen Stempel aufgeprägt hat, wie sein großartiges Grabmahl vermuten läßt, wenn auch durch den Brand von 1481 die Stadt jetzt das Antlitz des 16. Jahrhunderts trägt. Erstmals Leopold zählt unter den Fürsten des Hl. Römischen Reiches, aber auch er stand, wie seine Vorfahren, in bayerischen und pfälzischen Diensten, die Einkünfte des Fürstentums ertrugen die Last einer Hofhaltung nur schwer.
Wir wissen wenig von Leopold, außer daß er auch Hauptmann des nordbayerischen Bundes der Ritter vom Eingehürn war, dem 61 Edelleute angehörten, Reichsfreie wie bayerische Landsassen, ein Bund, der sich gegen die Hussiten so wenig behauptete wie später gegen den strengen Zugriff Albrechts IIII. von Bayern‑München, der zahlreiche Burgen brach und die bayerischen Landsassen unter den Rittern von Eingehürn wieder zum Gehorsam brachte. Auch Leopold bewies nicht mehr Weitblick als seine Vorfahren oder seine Zeitgenossen, mit seinem 1463 brach, ohne daß er testamentarisch dagegen vorgebaut hätte, das eben wiedervereingte Gebiet noch einmal auseinander. Die Folgen wogen schwer.
1486 ergab sich infolge der angewachsenen Schuldenlasten für seine Söhne die Notwendigkeit, Hals gänzlich zu verkaufen, so daß trotz seiner beträchtlichen Erbschaft, nämlich der Grafschaft Grünsfeld in Baden, Johann IV. (1487–1531) aus einer im großen und ganzen beengten Stellung nicht herauskam. Er erhebt zwar 1497 Pfreimd "als ein Fürst des Hl. Römischen Reiches" selbständig zur Stadt, muß aber in den Dienst Georgs von Landshut treten, ein Verhältnis, das zu seiner Teilnahme am Landshuter Erbfolgekrieg mit nachfolgender Reichsacht führte. Später ist er fünf Jahre lang Kurpfälzischer Statthalter zu Amberg, bis ihm 1518 der Rücktritt nahgelegt wird. Prozesse gegen die Zenger wegen der Trausnitz, mit Jörg Wispeck wegen Wernberg verliert er, kann allerding 150 Wernberg wieder zurückkaufen, der einzige Erfolg, der ihm beschieden ist.
Johann IV. hat jedoch gleichzeitig den fortwährenden Niedergang wieder aufgehalten, durch das kurz vor seinem Tod erlassene Primogeniturgesetz. Georg III. (1531–1555) wird deshalb sein einziger Erbe, ein Fürst von bedeutendem Ruf, gebildet an der Universität Ingolstadt, rechtskundig, Rat und Kämmerer Karls V., geschätzt von den Herzögen zu München, zusammen mit seinem Sohn Ludwig Heinrich († 1567) Erbauer der heutigen Stadt Pfreimd. Seine Anlehnung an den Kaiser und an Bayern bestimmte die ganze Zukunft der Landgrafschaft, sie war aber kein Akt der Sympathie, sondern ein Gebot der Selbsterhaltung. Die zunächst freundschaftlichen Beziehungen zur Pfalz, die unter anderem auch 1503, im Bayerischen Erbfolgekrieg, zur Parteinahme für den Sohn des Pfälzer geführt hatten, den Schwiegersohn Georgs von Landshut, verschlechterten sich seit 1518 ständig; sie standen im Zeichen der überall in Europa um diese Zeit auftretenden Spannungen zwischen den Königen, die nach Konzentration ihrer Hoheitsrechte strebten und dem Adel. Im Reich spielten diese Rolle die Kurfürsten und Herzöge, zu dem ihnen gegenüberstehenden Adel gehörten auch die kleinen Fürsten. Der Streit ging dabei stets um einzelne Rechte, das Ziel aber war die Degradierung auch des Adels zu Untertanen, was bei einem Fürsten wie dem Landgrafen von Leuchtenberg allerdings nicht so leicht war.
Immerhin mußter er es hinnehmen, daß ein kurpfälzischer Beamter 1529 mit bewaffneter Hand in das Kirchweihfest zu Weihern einfiel und den Leuchtenberger Richter und fünf Bürger erschlug, alles nur, um das pfälzische Recht auf den Kirchweihschutz zu demonstrieren. Der darauf folgende Prozeß dauerte an die 20 Jahre; Sühne fand die Bluttat nicht. Auch die Streitigkeiten um Holz‑ und Jagdrechte, um Gerichtsrechte kamen nie zu einem Ende, trotz des Heidelberger Vertrages von 1546. Als wichtigster Gegensatz kam jetzt auch noch das verschiedene Bekenntnis dazu, da die Leuchtenberger, nicht nur um Rückhalt zu finden an Bayern, am Katholizismus entschieden festhielten.
Entscheidend für den so wenig rühmlichen Ausgang des Hauses Leuchtenberg war aber, neben dem Erlöschen der einstigen Kraft des Geschlechtes selbst, der grundlegende Strukturwandel im Reich, der die Existenz kleinräumiger Herrschaften nicht mehr dulden wollte. Die letzten Leuchtenberger haben die Konsequenzen, die sich aus den politischen, vor allem finanzpolitischen Gegebenheiten dieser Übergangsphase zum Absolutismus darstellten, selbst erkannt und auch gezogen. Sie waren an sich schon lange nicht mehr in der Lage, sich und ihre Untertanen zu schützen, wie es ihr usrprünglicher Auftrag gewesen war; sie stellten keine Macht mehr dar, seit die großen Fürsten dazu übergingen Söldnerheere aufzustellen; denn dafür reichten die Mittel in der Residenz zu Pfreimd nicht annähernd, sie reichten nicht einmal mehr für eine fürstliche Hofhaltung. Ganz Mittel‑ und Westeruropa war damals von einem Preisverfall für landwirtschaftliche Erzeugnisse ergriffen, gerade auf den Abgaben der Bauern aber beruhte die finanzielle Existenz des Adels.
Ludwig Heinrich von Leuchtenberg, der 1576 starb, zog wie sein Vater die Konsequenzen, er schickte seinen Sohn Georg Ludwig auf die Universität Ingolstadt, die dort empfangene Ausbildung setzte diesen instand, dem Angebot Kaiser Rudolfs II‑ zu entsprechen und das hohe Amt des Reichshofratspräsidenten zu übernehmen, den Vorsitz des höchsten Reichsgerichts. Am kaiserlichen Hof zu Prag ist Georg Ludwig auch 1613 gestorben, zuletzt noch Präsident des kasierlichen Geheimen Rats.
Georg Ludwig war zweifellos eine der imponierendsten Persönlichkeitenn unter den Leuchtenbergern, wenn nicht überhaupt die hervorragendste, an Bildung wie an Charakter. Sein einziger Sohn Wilhelm war in allem das Gegenteil, auch damals für einen Fürsten von ungewöhnlicher Liederlichkeit, kein Zureden half, keine Drohung. Schließlich erstach er 1612 im Trunk einen seiner Edelleute, der Vater enterbte ihn, ein kasierlicher Haftbefehl erging, das Land kam unter bayerische Verwaltung. Nur für kurze Zeit gelang es Wilhelm, den Gegensatz zwischen Bayern und der Pfalz, der sich dann ja im 30‑jährigen Krieg entlud, zur Zurückgewinnung seiner Herrschaft auszunützen, bis ihn das Schicksal ereilte. Auch der Eintritt in den geistlichen Stand änderte daran nichts – er hoffte, durch reiche Pfründe seine Finanzen aufbessern zu können –; als er in den Wirren der Kriegszeit in den Bereich Maximilians von Bayern geriet, griff dieser sofort zu und ließ ihn verhaften, ohne Prozeß blieb er in Haft, bis er 1624 durch den Eintritt in den Franziskanerorden ungefährlich geworden zu sein schien – aber so ganz war das nicht der Fall, niemand wurde fertig mit ihm. Nach zehn spannungsreichen Jahren der Freiheit wie strenger Klosterhaft ist er dann 1634 bußfertig im Franziskanerkloster zu Ingolstadt gestorben, wohl die erstaunlichste Gestalt in der langen Reihe.
Sein Sohn Maximilian Adam war der letzte seines Stammes, unbedeutend in jeder Hinsicht durch seinen Charakter wie durch die Ungunst der Verhältnisse außerstande, mit der ständig gewachsenen Schuldenlast fertig zu werden. Die laufenden Einnahmen betrugen im Jahr 9 400 fl, die festen Ausgaben 6600, die Schulden aber fast 200 000, allein die Zinsen erreichtend ie Höhe von 76 000 fl. Er nahm Dienst in der spanischen Armee, in den kritischen Jahren bis 1634 weilte er zu Pfreimd, völlig machtlos gegen die militärischen ereignisse, die Pfreimd wie Leuchtenberg furchtbar trafen, mit Brand, raub und Mord. Freund und Feind hausten gleich übel, Jahr um Jahr, bis zum Ende. Wenig zuvor ist der letzte Leuchtenberger als kaiserlicher Kommandant zu Nördlingen 1646 gestorben.
Der Ausklang der Geschichte der Leuchtenberger ist überschattet von einer Katastrophe, der gegenüber auch mächtigere und bedeutendere Fürsten keinen Rat wußten, dananch darf Max Adam nicht beurteilt werden. Nach diesem Krieg hätte es wohl auch für dieses kleinen Fürstentum, wie für so viele andere, etwa Sulzbürg oder die Herrschaft der Lobkowitz zu Neustadt a. d. Waldnaab, wieder Zeiten des Aufstiegs gegeben, aber der Übergang an Bayern 1646 – als heimgefallenes Lehen wie aufgrund des Erbrechts, da der Bruder Maximilians I., Albrecht, mit der Schwester des letzten Leuchtenbergers verheiratet war – ließ Pfreimd zum unbeachteten Landstädtchen herabsinken. Leuchtenberg, die Burg, verfiel, der Markt verlor jede Bedeutung. Niemand kümmerte sich mehr, von Amberg wie von München aus, um Wohl und Wehe dieser einst so stolzen Herrschaft, auch wenn sich noch eine ganze Generation und länger, bis 1705, der Sohn Maximilians I. Max Philipp nach Leuchtenberg nannte.
Wenn man von diesem Ende ausgeht, wird man am ehesten den Sinn kleinräumiger Herrschaften wie jener der Leuchtenberger zu bejahen vermögen. Was wäre Weimar, Gotha oder Coburg ohne die Zersplitterung der thüringischen Herrschaften in ihre vier Teile gewesen mit ihren vielen Residenzstädten; nie hätten die Zentren der vielen kleinen Fürstentümer oder die Bischofsstädte an Rhein und Main, Passau oder Salzburg ohne diese Vielfalt der politischen Machtverteilung ihre großartige Entfaltung erlebt. So war es auch mit Leuchtenberg, dem Herrschaftsmittelpunkt, der in seiner größten Zeit ausstrahlte bis Pegnitz und das Land um den rauhen Kulm, bis zur Donau und über sie hinaus. Überall entstehen nicht nur Burgen, sondern auch Städte und Märkte. Sie werden, auch wenn sie vielleicht gedacht sind als Mittelpunkte der Verwaltung, die Heimat von Menschen. Gewerbe blühen auf, handel und Wandel regen sich, künstlerisches Leben entsteht – einen lange Reihe von Namen wäre hier zu nennen, die den Leuchtenbergern ihre städtische Existenz danken: Neustadt a. Kulm, Eschenbach, Kemnath, Pegnitz, Grafenwöhr, Osterhofen und Hals, Schönsee, Waldmünchen, Wernberg und Luhe, das ansehnliche Pfreimd, schließlich Leuchtenberg selbst, dessen 850 Jahre zurückliegenden Eintritt in die Geschichte die heutigen "Leuchtenberger" 1974 feierten – mit Recht dankbar dem Geschlecht der Gründer, den Landgrafen von Leuchtenberg.
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Vortrag zum Leuchtenberg‑Jubiläum am 27. Juli 1974 zu Leuchtenberg.
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