Freitag, 2. März 2018

Raubmord anno 1519 in Amberg


 Ein dreifacher Raubmord anno 1519 in Amberg und seine Sühne

Von Hans Nikol


Vorwort

Im Staatsarchiv Amberg liegt ein gebundener Foliant (großformatiges Buch), der den Titel trägt "Sammlung der von gefangenen Straftätern in verschiedenen oberpfälzischen Ämtern abgelegten Urgichten und Bekenntnissen - 1519 bis 1522." (Staatsarchiv Amberg, Oberpfälzer Literalien, Band 2)

Hier sind also die "Urgichten", das heißt die letzten Aussagen von zum Tode verurteilten Straftätern gesammelt worden. wie auch die Protokolle der Aussagen von "kleineren Fischen".

Schlägt man diesen Band auf, so ist man sofort gefangen von der Spannung und der Tragik, die diesen Aussagen innewohnen. Oft sind es nur wenige Seiten - von Gerichtsschreibern während der Verhandlung oder gar der Folter mitgeschrieben. Andere Fälle füllen mehrere Seiten.

Alle diese Protokolle waren nach Amberg geschickt worden und dort ließ man sie zu einem Band heften. Wenn hier auch nicht sämtliche Kriminalfälle der Jahre 1519 bis 1522 zusammengefaßt sind, so ergibt sich doch ein Überblick über den "kriminellen Alltag" dieser Zeit.

Mehr noch geben die Protokolle einen Einblick in die Gerichtspraxis dieser Zeit, die Arbeit der Landrichter und darüber hinaus in das Leben der Menschen im allgemeinen. In diesen "Urgichten", wie die Aussagen genannt werden, kommen Menschen zu Wort, über deren Existenz sich sonst meist keine anderen Unterlagen erhalten haben. Menschen aus allen Bevölkerungsschichten, über deren Lebensumstände wir nur wenig informiert sind. Somit stellt dieser Band auch ein Stück Sozialgeschichte dar.

Dieser grausame Mord hat damals weit über Amberg hinaus Aufsehen und Abscheu erregt. Die Gerichtsverhandlung, das Geständnis (Urgicht) des Mörders und das Urteil sind in einem umfangreichen Schriftstück erhalten, auf das sich der hier folgende Bericht stützt.

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In den Vormittagsstunden des 25. August 1519 verbreitete sich in den Straßen und Gassen der Stadt Amberg mit Windeseile die Kunde von einem schrecklichen Verbrechen. Anna Sauerzapf, die Witwe des ehemaligen Bürgermeisters Paul Sauerzapf, ihre gleichnamige 20jährige Tochter und ein junges Dienstmädchen waren in der vergangenen Nacht auf grausame Weise im Hofe ihres Hauses ermordet worden. Ohne Zweifel hatte es der Mörder auf Geld und Wertsachen abgesehen; denn das Haus war gründlich durchsucht worden. Geld und alles Wertvolle, wie silberne Becher und dergleichen, fehlten, nur eine massive Truhe hatte den Bemühungen des Täters, sie zu öffnen, widerstanden.

Es war ja allgemein bekannt, daß die Sauerzapf zu den reichsten und angesehensten Bürgern der Stadt gehörten, so daß der Täter reiche Beute vermuten konnte. Es scheint vielleicht angebracht, in diesem Zusammenhang einige Angaben über diese bedeutende Familie hier einzufügen: Der verstorbene Ehemann der Ermordeten war Eisengroßhändler gewesen und hatte dabei auch die Hammerwerke Theuern und Leidersdorf betrieben, nachdem er früher (ebenfalls als Großhändler) Bürger und Genannter des Großen Rats in Nürnberg gewesen war. Er stammte aus einem sehr reichen Haus, sein Vater Jakob Sauerzapf, Bürgermeister von Sulzbach, war einer der führenden Männer der damaligen oberpfälzischen Eisenindustrie, besaß eine Anzahl von Hammer- und Eisenbergwerken sowie reichen Haus- und Grundbesitz, er war auch Geldgeber an Fürsten und hohe Herren. Seine Mutter Helene war eine geborene Holzschuher aus dem bekannten Nürnberger Patriziergeschlecht.

Auch die Ermordete stammte aus Nürnberg, ihr Vater Sebald Hornung war ein reicher Handelsherr. Sie hatte vielen Kindern das Leben geschenkt, von denen allerdings vier bald nach der Geburt gestorben waren. Von den überlebenden heiratete die Tochter Veronica 1505 den Peter Portner († 1534) aus einem alten Regensburger Patriziergeschlecht, der später die Hammerwerke Theuern und Wolfsbach erwarb. Sie starb nach 1560. Ihre Schwester Ursula ehelichte 1507 den Wilhelm Kastner, Hammerwerksbesitzer zu Unterteunz († 1539), aus einem Amberger Patriziergeschlecht. (Sie starb 1560.) Die jüngste Tochter Anna fand zusammen mit ihrer Mutter den Tod durch Mörderhand.

Von den Söhnen waren Caspar († 1522) und Paulus († 1532) ledig geblieben, sie betätigten sich im Handel. Ihr Bruder Balthasar war Priester geworden, zuerst in Theuern, dann in Amberg.

Der Sohn Wolfgang, geb. 1489, heiratete 1511 die Tochter Beatrix des Amberger Bürgermeisters Heinrich von Baumgarten und betrieb in der Nachfolge seines Vaters einen ausgedehnten Eisengroßhandel. Infolge ungünstiger Absatzlage, mußte er schon bald als Hauptgläubiger die in Zahlungsschwierigkeiten geratenen Hammerwerke Theuern und Lauf bei Rohrbach übernehmen. Er hatte einige schwierige Jahre zu überstehen, wurde aber später einer der erfolgreichsten Unternehmer seiner Zeit, erwarb noch weitere 4 Hammerwerke, dazu Güter und Grundbesitz, und kam zu großem Reichtum.

Mit dem Kauf des Landsassengutes Rohrbach wurde er vom Landesfürsten Ottheinrich von Neuburg als Edelmann in den erblichen Adelsstand aufgenommen. Seine 5 Söhne bildeten Zweiglinien, von denen die letzte erst 1861 mit Alexander Freiherr von Sauerzapf, Rittergutsbesitzer von Burggrub, erlosch. Wolfgang und seine um 2 Jahre ältere Gattin starben 1561 zu Rohrbach, wo noch in der dortigen Kirche ihr sehr gut erhaltenes Epitaph zu sehen ist.

Nach dieser kurzen Abschweifung zurück zu unserem Kriminalfall. Das Gericht hatte sich sogleich nach Bekanntwerden des Verbrechens an den Tatort begeben, um Spuren zu sichern und die Fahndung einzuleiten. Bereits am nächsten Tag wurde als tatverdächtig in Theuern ein gewisser Hanns Weber verhaftet und nach Amberg ins Gefängnis eingeliefert, schon am Tag darauf erfolgte die erste Vernehmung.
 
Anfang des Vernehmungsprotokolls

Es hatten sich dazu eingefunden: Berthold Mulbeck als Gerichtsverweser mit Schreiber und Gerichtsknechten, Erhard Plech, der Bürgermeister von Amberg, dazu Hanns Muntzer und Augustin Zech als Angehörige des Rats.

Der Angeklagte Hanns Weber wurde nun (nach leichter Folterung) darüber vernommen, was er über den Mord auszusagen habe und wo er sich am Mittwoch (S. Bartholomäustag 24. August) aufgehalten habe.

Weber bestritt die Tat, er habe damit nichts zu tun gehabt.Über sein Alibi machte er folgende Aussage: Er habe sich am Mittwoch dem Bartholomäustag vorgenommen, nach Zant zu gehen zum Besuch der Kirche zum heiligen Kreuz, sei aber dann nach Amberg gekommen und dabei auch vor das Haus der Frau Sauerzapf. Diese habe ihn auf der Straße gesehen, in ihr Haus gerufen und ihm dann eine Brotzeit, Bier, Brot und Käse vorgesetzt und ihm dabei auch ein Garn gezeigt. Da es aber bereits Nachmittag gewesen sei, habe er sich nicht länger als eine Viertelstunde dort im Hause aufgehalten und sei dann nach Hahnbach gegangen. Dort habe er die Kirche besucht, auf dem Rückweg sei er nirgends eingekehrt und habe mit niemand gesprochen. Es sei schon Nacht gewesen, als er bei der Neumühle ankam, dort habe er unter einem Stein geschlafen und sei dann am Donnerstag Vormittag nach Hause gekommen. Weiter wisse er nichts.

Wie aus dieser Aussage hervorgeht, hat ihn die Frau Sauerzapf gekannt, was vermuten läßt, daß er auf dem Hammer ihres Sohnes in Theuern beschäftigt gewesen und demnach mit den Verhältnissen der Familie bekannt war.

Das Gericht bezweifelte die Wahrheit der Aussage, und am Samstag nach S. Egidienstag (1. September) erfolgte eine zweite Vernehmung. Diesmal war der kurfürstliche Landrichter selbst anwesend, dazu wieder Hanns Muntzer, ferner Matheus Zäh als Mitglieder des Rats und von der Verwandtschaft Wolfgang Sauerzapf, der Sohn der Ermordeten und Hanns Craiss, ein Vetter.

Der Angeklagte, dem die Unwahrheit seiner ersten Vernehmung mit strengen Worten vorgehalten wurde, machte nun eine ganz andere Aussage. Diesmal schob er die ganze Schuld auf einen Unbekannten. Die Frau Sauerzapf habe, als er bei ihr war, viel von einem kleinen Männlein geredet, das durch seine Zauberkraft vergrabene Schätze finden könne. Sie habe noch am Abend durch ihr Dienstmädchen das Männlein holen lassen, das wieder versicherte, Schätze finden zu können.
Hier fragte der Landrichter den Weber, ob er den Namen des kleinen Männleins nicht habe nennen hören, etwa den Namen „Lachner". Weber bejahte das und sagte, der wäre der Rechte gewesen.

Er und dieser Lachner seien dann in den Stall gegangen, wo angeblich die Schätze vergraben sein sollten. Dort hätten sie nun gemeinsam den Plan ausgeheckt, die drei Frauen im Haus zu ermorden und alles Geld und die Wertsachen zu rauben. Die Tat sei dann so ausgeführt worden, jedoch - wie er anfangs aussagte - von dem Lachner allein, der zuerst das Dienstmädchen erschlagen habe, dann ins Haus gegangen sei und die Frau und ihre Tochter in den Stall mit dem Vorgeben gelockt habe, die Sache mit dem Schatz stehe gut, dort habe er sie auch erschlagen. Er selbst habe dabei nur auf der Straße Wache gestanden, damit niemand dazu komme. Auf energische Vorhaltungen des Gerichts gab er dann allerdings zu, daß er selbst das Dienstmädchen ermordet habe und Lachner die beiden anderen Frauen. Nach der Tat hätten sie das Haus durchsucht, dabei habe ihm der Lachner ein Säcklein mit ungezähltem Geld und drei silberne Becher gegeben. Lange Zeit habe der Lachner in einer Kammer an einer Truhe gearbeitet, sie aber nicht öffnen können, dann habe er außer einer Summe Gelds auch silberne Becher und mehrere Schlüssel mitgenommen, worauf sie miteinander das Haus verlassen hätten. Unterwegs habe der Lachner ihm befohlen, falls er wegen der Sache ins Gefängnis kommen sollte, ja nichts zu bekennen, sich eher auf der Folter zerreißen lassen. Am Sonntag sollte er unters Tor kommen, da wolle er ihn anlernen, daß er nicht ins Gefängnis komme. Sie seien dann über die Krambrücke bis vor des Velhorns Haus gekommen, wo der Lachner weggegangen sei, er wisse nicht wohin. Er selbst habe in einem Winkel an der Stadtmauer den Morgen abgewartet und habe sich nach der Öffnung des Tores auf den Heimweg gemacht.

Nach dieser Aussage fragte ihn das Gericht, wie der Lachner ausgesehen habe und ob er ihn wiedererkenne, wenn er ihn sehe. Weber antwortete darauf, daß er den Lachner in der Nacht nicht genau gesehen habe, da er den Hut vor das Gesicht gezogen hatte, doch vermeine er, ihn wieder zu erkennen. Daraufhin wurde ihm nun der Lachner gegenübergestellt und Weber bestand darauf, daß es der sei, der die beiden Frauen umgebracht habe. Lachner aber stritt energisch ab, irgendwie an dem Mord beteiligt gewesen zu sein; er kenne den Weber überhaupt nicht und habe ihn nie gesehen. Zu Weber aber sagte er, er solle sich wohl bedenken und ihn nicht zu Unrecht beschuldigen und etwa einen Unschuldigen auf sein Gewissen und seine Seele nehmen. Weber wurde nun doch unsicher, doch dann bestand er weiter darauf, daß der Lachner sein Komplize gewesen sei.

Das Gericht, das Webers Unsicherheit wohl bemerkt hatte, zweifelte an seinen Aussagen, stellte ihm aber noch zwei andere Verdächtige vor, einen gewissen Cuntz Braunheck (einen Seiler) und einen gewissen Schaller (einen Wagner); doch Weber erklärte sie für schuldlos an dem Mord, worauf sie wieder entlassen wurden.

Beim Gericht hatte sich nun die Überzeugung gefestigt wahrscheinlich hatte man bei einer Haussuchung beim Mord geraubte Sachen gefunden –, daß Weber ganz allein der Mörder der drei Frauen gewesen sei und bei der nächsten Vernehmung wurde ihm nun die schärfste Tortur angedroht, falls er nicht endlich die volle und reine Wahrheit gestehe.

Nun sah dieser keinen Ausweg mehr und gestand, die drei Frauen ganz allein ermordet zu haben. Den Hergang der Tat schilderte er folgendermaßen: Er sei zuerst mit dem Dienstmädchen allein in den Stall gegangen, wo er angeblich einen Schatz finden wollte, habe einige Steine mit einer Hacke aus der Mauer gebrochen und als das Mädchen sich bückte, um die Steine aufzuheben und fortzuschaffen, habe er sie mit der Hacke erschlagen. Bald darauf sei die Frau Sauerzapf in den Stall gekommen und habe gefragt, wo sie so lange blieben, da habe er auch diese erschlagen. Sie habe jedoch noch um Hilfe schreien können, worauf ihre Tochter in den Hof kam, um nachzusehen, warum ihre Mutter schreie. Als sie sah, was geschehen war, wollte sie fortlaufen, aber er holte sie beim Brunnen ein und brachte auch sie ums Leben. Darauf habe er der Frau Sauerzapf den umhängenden Geldbeutel abgeschnitten, habe das Haus durchsucht und alle Wertsachen, Geld, silberne Becher u. a. mitgenommen, sei nach Hause gegangen und habe dort im Stall und auf dem Dachboden unter Stroh das meiste versteckt. Von seiner Tat und auch von den vergrabenen Sachen habe seine Frau nichts gewußt, sie sei in der Sache vollkommen schuldlos.

Nun wurde er noch gefragt, warum er denn den Lachner so hartnäckig belastet und der Mittäterschaft bezichtigt habe. Dazu meinte er, er habe gedacht, „es wäre so spöttlich nit zu zweien zu sterben als allein". Doch bestätigte er nochmals, daß der Lachner an dem dreifachen Verbrechen vollkommen unschuldig sei.

Am Montag nach Nativitatis Mariae 1519 (= Mariägeburt, 8. September) erging das Urteil. Es soll hier nach dem Protokoll zitiert werden:

Urtheyll.

Auf Clag, Antwort und alles gerichtlich Fürbringen, auch nottürftig wahrhafftig Erfahrung und Erfindung der mörderischen offenbaren getaten die Hanns Weber von Tewern (=Theuern), so gegenwärtig vor diesem Gericht steht, vermessenlich und aus eigner mutwilligen Bewegnuss, laut seiner Urgicht begangen, hat dits löblich Gericht zu Recht erkannt, daß derselbe Weber mit solchen erbärmlichen Übeltaten, sein Leben verwarcht und aus bewegenden sondern Ursachen, anderst denn ein gewöhnlich Mörder vom Leben zum Todt gericht werden soll.

Und nemlich er soll vor dieser Gerichtsschrann an den Rücken gelegt und in die Behausung darinn er die Mord getan hat, geschlaypfft und daselbst auf einem Wagen in die Höhe gesetzt und ihme vor der Behausung die Glieder aus seinen Henden, mit denen er die Mord getan hat, mit glühenden Zangen zerbrochen werden, darnach soll man ihme zu dreimalen um den Marktplatz führen und etlichmal mit glühenden Zangen in seinen Leib greiffen, dann soll er von dem Wagen auf eine erhebte Pun (Bühne) auch am offenen Platz gefürt. ihme darnach seine Glieder mit dem Rad abgestossen und nach dem allen mit einem Pfal gespit und mit dem Spieß zu gewönlicher der Mördergerichtsstatt geschleifft, daselbst offentlich auf das Rad gelegt und also vom Leben zum Tod gericht werden.

Montag, nach Nativitat. Mariae 1519.

Drei Tage darnach wurde dieses Urteil vollstreckt. Eine ungeheuere Menschenmenge hatte sich eingefunden, um sich dieses schreckliche Schauspiel anzusehen. Vom Tage des Mordes bis zur Hinrichtung des Täters sind kaum 3 Wochen verflossen. Hier folgte also der bösen Tat die Strafe auf dem Fuße nach. Es gab damals für Malefizverbrechen keine Berufungsmöglichkeiten.

Zum Seelenheil der Ermordeten stiftete die Familie Sauerzapf ein entsprechendes Kapital zur Kirche St. Martin in Amberg mit der Bestimmung, daß von den Zinsen jedes Jahr eine Seelenmesse gehalten werden solle. Wie aus den Rechnungen im Pfarrarchiv St. Martin in Amberg hervorgeht, wurde der Jahrtag für Frau Anna Sauerzapf immer am Samstag nach Assumptionis Mariae (Himmelfahrt Mariä 15. August) gehalten.

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Quellenangabe: Germ. National-Museum, Nürnberg. Archiv / Herzogtum Bayern Nr. 15.

Aus: „Die Oberpfalz“, 1974 S. 266 ff

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