Ein dreifacher Raubmord
anno 1519 in Amberg und seine Sühne
Von Hans Nikol
Vorwort
Im Staatsarchiv Amberg liegt ein gebundener Foliant
(großformatiges Buch), der den Titel trägt "Sammlung der von gefangenen
Straftätern in verschiedenen oberpfälzischen Ämtern abgelegten Urgichten und
Bekenntnissen - 1519 bis 1522." (Staatsarchiv Amberg, Oberpfälzer
Literalien, Band 2)
Hier sind also die "Urgichten", das heißt die
letzten Aussagen von zum Tode verurteilten Straftätern gesammelt worden. wie
auch die Protokolle der Aussagen von "kleineren Fischen".
Schlägt man diesen Band auf, so ist man sofort gefangen von
der Spannung und der Tragik, die diesen Aussagen innewohnen. Oft sind es nur
wenige Seiten - von Gerichtsschreibern während der Verhandlung oder gar der Folter
mitgeschrieben. Andere Fälle füllen mehrere Seiten.
Alle diese Protokolle waren nach Amberg geschickt worden und
dort ließ man sie zu einem Band heften. Wenn hier auch nicht sämtliche
Kriminalfälle der Jahre 1519 bis 1522 zusammengefaßt sind, so ergibt sich doch
ein Überblick über den "kriminellen Alltag" dieser Zeit.
Mehr noch geben die Protokolle einen Einblick in die
Gerichtspraxis dieser Zeit, die Arbeit der Landrichter und darüber hinaus in
das Leben der Menschen im allgemeinen. In diesen "Urgichten", wie die
Aussagen genannt werden, kommen Menschen zu Wort, über deren Existenz sich
sonst meist keine anderen Unterlagen erhalten haben. Menschen aus allen
Bevölkerungsschichten, über deren Lebensumstände wir nur wenig informiert sind.
Somit stellt dieser Band auch ein Stück Sozialgeschichte dar.
Dieser grausame Mord hat
damals weit über Amberg hinaus Aufsehen und Abscheu erregt.
Die Gerichtsverhandlung, das Geständnis (Urgicht) des Mörders und das Urteil sind
in einem umfangreichen Schriftstück erhalten, auf das sich der
hier folgende Bericht stützt.
In den Vormittagsstunden
des 25. August 1519 verbreitete sich
in den Straßen und Gassen der Stadt Amberg mit
Windeseile die Kunde von einem schrecklichen Verbrechen. Anna Sauerzapf, die
Witwe des ehemaligen Bürgermeisters Paul Sauerzapf, ihre gleichnamige
20jährige Tochter und ein junges
Dienstmädchen waren in der vergangenen
Nacht auf grausame Weise im Hofe ihres Hauses ermordet worden.
Ohne Zweifel hatte es der Mörder auf Geld und Wertsachen abgesehen;
denn das Haus war gründlich durchsucht
worden. Geld und alles Wertvolle, wie silberne Becher und
dergleichen, fehlten, nur eine massive Truhe hatte den Bemühungen des Täters,
sie zu öffnen, widerstanden.
Es war
ja allgemein bekannt, daß die Sauerzapf zu den reichsten und angesehensten Bürgern
der Stadt gehörten, so daß
der Täter reiche Beute vermuten konnte.
Es scheint vielleicht angebracht, in diesem
Zusammenhang einige Angaben über diese bedeutende Familie hier einzufügen: Der verstorbene
Ehemann der Ermordeten war Eisengroßhändler gewesen
und hatte dabei auch die Hammerwerke
Theuern und Leidersdorf betrieben, nachdem er früher (ebenfalls
als Großhändler) Bürger und Genannter des Großen Rats in Nürnberg gewesen
war. Er stammte aus einem sehr reichen Haus, sein
Vater Jakob Sauerzapf, Bürgermeister von
Sulzbach, war einer der führenden Männer der damaligen oberpfälzischen Eisenindustrie,
besaß eine Anzahl von Hammer- und Eisenbergwerken
sowie reichen Haus- und Grundbesitz, er
war auch Geldgeber an Fürsten und hohe Herren. Seine Mutter
Helene war eine geborene Holzschuher aus dem
bekannten Nürnberger Patriziergeschlecht.
Auch die Ermordete
stammte aus Nürnberg, ihr Vater Sebald Hornung war ein
reicher Handelsherr. Sie hatte vielen
Kindern das Leben geschenkt, von denen
allerdings vier
bald nach der Geburt gestorben waren. Von den überlebenden
heiratete die Tochter Veronica 1505 den Peter Portner († 1534) aus einem alten
Regensburger Patriziergeschlecht, der
später die Hammerwerke Theuern und Wolfsbach erwarb. Sie starb nach 1560. Ihre
Schwester Ursula ehelichte 1507 den Wilhelm Kastner, Hammerwerksbesitzer zu
Unterteunz († 1539), aus einem Amberger Patriziergeschlecht. (Sie starb 1560.)
Die jüngste Tochter Anna fand zusammen mit
ihrer Mutter den Tod durch Mörderhand.
Von den Söhnen waren
Caspar († 1522) und Paulus († 1532) ledig geblieben,
sie betätigten sich
im Handel. Ihr Bruder Balthasar war Priester
geworden, zuerst in Theuern, dann in Amberg.
Der Sohn Wolfgang, geb.
1489, heiratete 1511 die Tochter Beatrix des Amberger Bürgermeisters Heinrich von
Baumgarten und betrieb in der Nachfolge seines
Vaters einen ausgedehnten Eisengroßhandel. Infolge ungünstiger
Absatzlage, mußte er schon bald als Hauptgläubiger die in Zahlungsschwierigkeiten
geratenen Hammerwerke Theuern und Lauf bei
Rohrbach übernehmen. Er hatte einige schwierige Jahre zu
überstehen, wurde aber später einer der
erfolgreichsten Unternehmer seiner Zeit, erwarb noch weitere
4 Hammerwerke, dazu Güter und Grundbesitz, und kam zu großem
Reichtum.
Mit dem Kauf des
Landsassengutes Rohrbach wurde er vom Landesfürsten
Ottheinrich von Neuburg als
Edelmann in den erblichen Adelsstand aufgenommen. Seine 5
Söhne bildeten Zweiglinien, von
denen die letzte erst 1861
mit Alexander Freiherr von Sauerzapf,
Rittergutsbesitzer von Burggrub, erlosch.
Wolfgang und seine um
2 Jahre ältere Gattin starben
1561 zu Rohrbach,
wo noch in der dortigen Kirche ihr
sehr gut erhaltenes Epitaph zu sehen ist.
Nach dieser kurzen Abschweifung
zurück zu unserem Kriminalfall. Das Gericht hatte sich
sogleich nach Bekanntwerden des Verbrechens an
den Tatort begeben, um Spuren
zu sichern und die Fahndung einzuleiten. Bereits
am nächsten Tag wurde als tatverdächtig in Theuern
ein gewisser Hanns Weber verhaftet
und nach Amberg ins Gefängnis
eingeliefert, schon am Tag darauf erfolgte
die erste Vernehmung.
Es hatten
sich dazu eingefunden:
Berthold Mulbeck als Gerichtsverweser mit Schreiber und
Gerichtsknechten, Erhard Plech, der Bürgermeister
von Amberg, dazu Hanns Muntzer
und Augustin Zech als
Angehörige des Rats.
Der Angeklagte
Hanns Weber wurde nun
(nach leichter Folterung)
darüber vernommen,
was er über den Mord auszusagen
habe und wo er sich am
Mittwoch (S. Bartholomäustag 24.
August) aufgehalten habe.
Weber bestritt die Tat,
er habe damit nichts zu tun
gehabt.Über sein
Alibi machte er folgende Aussage:
Er habe sich am Mittwoch
dem Bartholomäustag vorgenommen, nach
Zant zu gehen zum Besuch der Kirche
zum heiligen Kreuz, sei aber dann
nach Amberg gekommen und dabei auch
vor das Haus der Frau Sauerzapf.
Diese habe ihn auf der Straße
gesehen, in ihr Haus gerufen und
ihm dann eine Brotzeit, Bier, Brot und Käse vorgesetzt und
ihm dabei auch ein Garn
gezeigt. Da es
aber bereits Nachmittag gewesen sei, habe
er sich nicht länger als
eine Viertelstunde dort im Hause aufgehalten und
sei dann nach Hahnbach gegangen. Dort
habe er die Kirche besucht, auf dem
Rückweg sei er nirgends eingekehrt und
habe mit niemand gesprochen. Es sei
schon Nacht gewesen, als er bei
der Neumühle ankam, dort habe er
unter einem Stein geschlafen und
sei dann am Donnerstag Vormittag nach Hause gekommen.
Weiter wisse er nichts.
Wie aus
dieser Aussage hervorgeht, hat ihn die Frau
Sauerzapf gekannt, was vermuten
läßt, daß er auf dem Hammer ihres Sohnes
in Theuern beschäftigt gewesen
und demnach mit den Verhältnissen der Familie
bekannt war.
Das Gericht bezweifelte
die Wahrheit der Aussage, und am
Samstag nach S. Egidienstag
(1. September) erfolgte eine zweite
Vernehmung. Diesmal war der
kurfürstliche Landrichter selbst anwesend, dazu
wieder Hanns Muntzer,
ferner Matheus Zäh
als Mitglieder des Rats und von
der Verwandtschaft Wolfgang Sauerzapf, der
Sohn der Ermordeten und Hanns Craiss, ein Vetter.
Der Angeklagte,
dem die Unwahrheit seiner ersten
Vernehmung mit strengen Worten vorgehalten wurde, machte nun
eine ganz andere Aussage. Diesmal schob
er die ganze Schuld auf einen Unbekannten. Die
Frau Sauerzapf habe, als
er bei ihr war, viel von einem kleinen
Männlein geredet, das durch seine Zauberkraft
vergrabene Schätze finden könne. Sie habe
noch am Abend durch ihr Dienstmädchen
das Männlein holen lassen, das wieder
versicherte, Schätze finden zu
können.
Hier fragte der
Landrichter den Weber, ob er den
Namen des kleinen Männleins nicht habe
nennen hören, etwa
den Namen „Lachner". Weber bejahte
das und sagte, der wäre
der Rechte gewesen.
Er und
dieser Lachner seien dann in den
Stall gegangen, wo angeblich die Schätze
vergraben sein sollten. Dort hätten sie
nun gemeinsam den Plan ausgeheckt,
die drei Frauen im Haus
zu ermorden und alles
Geld und die Wertsachen zu rauben. Die Tat sei
dann so ausgeführt worden, jedoch -
wie er anfangs aussagte - von
dem Lachner allein, der zuerst
das Dienstmädchen erschlagen habe,
dann ins Haus gegangen sei und
die Frau und ihre Tochter in den Stall
mit dem Vorgeben gelockt habe, die
Sache mit dem Schatz stehe gut, dort
habe er sie auch erschlagen. Er selbst habe dabei nur
auf der Straße Wache gestanden, damit
niemand dazu komme. Auf energische Vorhaltungen des
Gerichts gab er dann allerdings
zu, daß er selbst das Dienstmädchen ermordet
habe und Lachner die
beiden anderen Frauen. Nach der Tat
hätten sie das
Haus durchsucht, dabei habe ihm der Lachner ein Säcklein
mit ungezähltem Geld und drei silberne
Becher gegeben. Lange Zeit
habe der Lachner in einer Kammer an einer Truhe gearbeitet, sie aber nicht
öffnen können, dann habe er
außer einer Summe Gelds auch silberne Becher und mehrere Schlüssel
mitgenommen, worauf sie miteinander
das Haus verlassen hätten.
Unterwegs habe der
Lachner ihm befohlen, falls
er wegen der Sache ins Gefängnis kommen
sollte, ja nichts zu bekennen,
sich eher auf der Folter
zerreißen lassen. Am Sonntag sollte er unters
Tor kommen, da wolle er ihn anlernen,
daß er nicht ins Gefängnis komme.
Sie seien dann über die Krambrücke bis
vor des Velhorns Haus
gekommen, wo der Lachner
weggegangen sei, er wisse nicht wohin. Er selbst habe in
einem Winkel an der
Stadtmauer den Morgen abgewartet und habe sich
nach der Öffnung des Tores auf den
Heimweg gemacht.
Nach dieser Aussage
fragte ihn das Gericht, wie der
Lachner ausgesehen habe und ob er
ihn wiedererkenne, wenn er ihn
sehe. Weber antwortete darauf,
daß er den Lachner in der
Nacht nicht genau gesehen habe, da er
den Hut vor das
Gesicht gezogen hatte, doch vermeine
er, ihn wieder zu erkennen. Daraufhin wurde
ihm nun der Lachner gegenübergestellt und
Weber bestand darauf,
daß es der sei,
der die beiden Frauen umgebracht
habe. Lachner aber stritt energisch ab, irgendwie
an dem Mord beteiligt
gewesen zu sein; er kenne den Weber
überhaupt nicht und
habe ihn nie gesehen. Zu
Weber aber sagte er, er solle sich wohl bedenken
und ihn nicht zu Unrecht beschuldigen und etwa
einen Unschuldigen auf sein Gewissen und seine
Seele nehmen. Weber wurde nun
doch unsicher, doch dann bestand er weiter darauf,
daß der Lachner sein Komplize gewesen
sei.
Das Gericht, das Webers
Unsicherheit wohl bemerkt hatte, zweifelte
an seinen Aussagen, stellte ihm aber noch zwei
andere Verdächtige vor, einen gewissen
Cuntz Braunheck (einen Seiler)
und einen gewissen Schaller (einen Wagner);
doch Weber erklärte sie für schuldlos
an dem Mord, worauf sie wieder entlassen wurden.
Beim Gericht
hatte sich nun
die Überzeugung gefestigt – wahrscheinlich
hatte man bei
einer Haussuchung beim Mord geraubte
Sachen gefunden –, daß Weber ganz allein der
Mörder der drei Frauen gewesen sei und bei der nächsten
Vernehmung wurde ihm nun die schärfste
Tortur angedroht, falls er nicht endlich
die volle und reine Wahrheit gestehe.
Nun sah
dieser keinen Ausweg mehr
und gestand, die drei Frauen ganz
allein ermordet zu haben. Den Hergang der
Tat schilderte er folgendermaßen:
Er sei zuerst mit dem Dienstmädchen allein
in den Stall gegangen, wo er
angeblich einen Schatz finden wollte, habe
einige Steine mit einer
Hacke aus der
Mauer gebrochen und als das Mädchen sich bückte,
um die Steine aufzuheben und fortzuschaffen,
habe er sie mit
der Hacke erschlagen. Bald
darauf sei die Frau
Sauerzapf in den
Stall gekommen und habe gefragt,
wo sie so lange blieben, da habe er
auch diese erschlagen. Sie
habe jedoch noch um Hilfe schreien können,
worauf ihre Tochter in den Hof kam, um
nachzusehen, warum ihre Mutter schreie.
Als sie sah, was geschehen war, wollte sie fortlaufen,
aber er holte
sie beim Brunnen ein und
brachte auch sie ums Leben.
Darauf habe er der
Frau Sauerzapf den umhängenden
Geldbeutel abgeschnitten, habe das Haus durchsucht
und alle Wertsachen, Geld,
silberne Becher u. a. mitgenommen,
sei nach Hause gegangen und habe
dort im Stall und auf dem Dachboden unter
Stroh das meiste versteckt.
Von seiner Tat
und auch von
den vergrabenen Sachen
habe seine Frau
nichts gewußt,
sie sei in der
Sache vollkommen schuldlos.
Nun wurde
er noch gefragt, warum er
denn den Lachner so hartnäckig
belastet und der Mittäterschaft bezichtigt
habe. Dazu meinte er,
er habe gedacht,
„es wäre so spöttlich nit zu
zweien zu sterben
als allein". Doch bestätigte
er nochmals, daß
der Lachner an dem dreifachen
Verbrechen vollkommen unschuldig sei.
Am Montag
nach Nativitatis Mariae 1519
(= Mariägeburt, 8. September)
erging das Urteil.
Es soll hier nach dem Protokoll zitiert
werden:
Urtheyll.
Auf Clag, Antwort und
alles gerichtlich Fürbringen, auch nottürftig wahrhafftig Erfahrung und Erfindung der mörderischen offenbaren
getaten
die Hanns Weber von Tewern (=Theuern), so gegenwärtig vor diesem Gericht steht, vermessenlich und aus eigner
mutwilligen Bewegnuss, laut seiner
Urgicht
begangen, hat dits löblich
Gericht zu Recht erkannt,
daß derselbe Weber mit solchen erbärmlichen
Übeltaten,
sein Leben verwarcht
und aus bewegenden
sondern Ursachen, anderst
denn ein gewöhnlich Mörder vom Leben zum Todt gericht werden soll.
Und nemlich er soll vor dieser Gerichtsschrann an den Rücken gelegt und in die Behausung darinn er die
Mord getan hat,
geschlaypfft und daselbst auf einem Wagen in die Höhe gesetzt und
ihme vor der Behausung die Glieder aus
seinen Henden, mit denen er
die Mord getan
hat, mit glühenden Zangen zerbrochen werden,
darnach soll man ihme
zu dreimalen um den
Marktplatz führen und etlichmal mit glühenden
Zangen in seinen Leib greiffen, dann soll er von dem Wagen auf eine
erhebte Pun (Bühne) auch am offenen Platz gefürt. ihme darnach seine Glieder mit dem
Rad abgestossen
und nach dem allen mit einem Pfal
gespießt und mit dem Spieß zu gewönlicher der Mördergerichtsstatt geschleifft, daselbst
offentlich auf das
Rad gelegt und also vom Leben zum Tod gericht werden.
Montag, nach Nativitat. Mariae 1519.
Drei Tage
darnach wurde dieses
Urteil vollstreckt.
Eine ungeheuere
Menschenmenge hatte sich
eingefunden, um sich dieses
schreckliche Schauspiel
anzusehen. Vom Tage des Mordes
bis zur Hinrichtung
des Täters sind kaum 3 Wochen verflossen.
Hier folgte also der bösen
Tat die Strafe auf dem
Fuße nach. Es
gab damals für Malefizverbrechen
keine Berufungsmöglichkeiten.
Zum Seelenheil der
Ermordeten stiftete die Familie
Sauerzapf ein entsprechendes Kapital zur
Kirche St. Martin in
Amberg mit der Bestimmung, daß von
den Zinsen jedes Jahr eine Seelenmesse
gehalten werden solle. Wie aus
den Rechnungen im Pfarrarchiv
St. Martin in Amberg hervorgeht,
wurde der Jahrtag
für Frau Anna Sauerzapf immer am
Samstag nach Assumptionis Mariae
(Himmelfahrt Mariä
15. August)
gehalten.
Quellenangabe:
Germ. National-Museum,
Nürnberg. Archiv / Herzogtum
Bayern Nr. 15.
Aus: „Die Oberpfalz“,
1974 S. 266 ff
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