Freitag, 4. Oktober 2019

Hofmark und Hammer Rohrbach

Von Hans Nikol

Der Ort Rohrbach ist sehr alt und wird bereits im 9. Jahrhundert urkundlich erwähnt. Später gehörte er zum Herrschaftsbereich der Markgrafen von Hohenburg. Nach dem tragischen Ende der letzten Markgrafen von Hohenburg-Vohburg in Sizilien, fielen, gemäß einer im Jahre 1242 getroffenen Vereinbarung, der Ort und eine im 12. Jahrhundert dort erbaute Burg an den Bischof von Regensburg. Nach einem längeren Streit mit den Wittelsbachern wurde dann Rohrbach 1272 endgültig ein bischöflich regensburgisches Lehengut. Wenig später schon dürfte der dortige Eisenhammer entstanden sein; denn laut dem Salbuch der bayerischen Herzöge vom Jahr 1326 zinste dem officium Thurndorf neben den Hämmern Neuhaus, Pegnitz und Leidersdorf auch der Hammer Rohrbach, der demnach zu den ältesten der Oberpfalz gezählt werden kann. Um die Mitte des 14. Jahrhunderts besaß ihn der Hammermeister Ulrich von Rohrbach, der auch Bürger von Amberg war. Am 19. Januar 1370 schlossen die Witwe Alheit und ihre Söhne Rüger, Jörg und Steffan, alle Bürger zu Amberg", mit Wilhelm dem Runtinger, Großkaufmann von Regensburg einen Lieferungsvertrag für ein größeres Quantum Eisen ab.

Wie aus diesem Vertrag hervorzugehen scheint, war der Hammer zuerst ein Schienhammer, der aber später in einen Blechhammer umgewandelt worden sein muß. Denn im Jahr 1445 kaufte Hans Pachmann von Amberg diesen Blechhammer mit der Bedingung, daß er ihn als Schienhammer umbauen darf. Demgemäß verlieh am 25. 6. 1445 Bischof Friedrich von Regensburg an Hanns Pachmann „ .. . zu Erbrecht den Plechhammer und Hammerstatt, sowie die Müll zu Rohrbach an dem Pach gelegen, damit er einen Schienhammer daraus pauen und machen mag. Ferner das Lehen, welches Jorg Hammermeister inne gehabt, endlich einen Acker und ein Tagwerk Wiesmad, welche der Pewtler besaß. Dazu soll ihm werden das nötige Wasser ober- und unterhalb des Hammers ohne Schädigung der Nachbarn und das nötige Brenn-, Zimmer- und Geschirrholz aus den bischöflichen Wäldern ... ". Pachmann baute den Hammer um, doch behielt er ihn nicht lange, denn bereits 1457 erscheint Conrad Knorr als Hammermeister in Rohrbach. In diesem Jahr nämlich verkaufte Ulrich Consentzer, Fischer zu Rohrbach, ihm sein Erbrecht und sonstige Gerechtigkeit am Fischlehen und Fischwasser zu Rohrbach, deren Eigentum dem Bischof von Regensburg zustand.

Conrad Knorr kam 1479 in große finanzielle Schwierigkeiten und mußte sich mit seiner Ehefrau und seinem Sohn Hans verpflichten, für ein Darlehen von 350 fl. dem Hans Aschatzhauser, Bürger und Großhändler zu Regensburg, bis zur Rückzahlung alles Eisen, welches sie in ihrem Hammer zu Rohrbach schmieden, ihm anzubieten und zu geben. Als Sicherheit stellten sie ihre Hammergerechtigkeit und das Fischlehen zu Rohrbach zum Unterpfand.

Nach Conrads Tod 1481 folgte ihm sein Sohn Hans im Besitz des Hammers, doch auch unter ihm wurde die finanzielle Lage nicht besser. Als er 1495 starb, übernahmen sein Sohn Heinrich und sein Schwager Jacob Sunlewtner den Hammer, aber auch sie kamen auf keinen grünen Zweig, sondern sie hatten dauernd mit Schulden zu kämpfen. Beider Nachfolger wurde um 1510 Konrad Knorr, der Sohn von Heinrich Knorr. Unter ihm wuchsen die Schulden derart an, daß der Hammer auf die Gant kam. Nach einer Aufstellung von 1519 betrugen seine Schulden einschließlich des Heiratsguts seiner Frau Magdalena 2 847 fl. 6 ß und 1 Pfg. Unter den zahlreichen Gläubigern wird auch ein Salman, Jude von Zedlitz, mit einer Forderung von 223 fl. für ein Darlehen aufgeführt, ferner Joachim von Pertolzhofen zu Traidendorf mit 400 fl. und 100 fl . für Zinsen, Jobst Knorr 250 fl., Jorg Plech von Amberg 354 fl., und andere. Konrad Knorr war kurz vorher ( 1519) gestorben, und nach einer Anordnung des Pfalzgrafen Johann, Administrator von Regensburg, wurde sein hinterlassenes Gut im Beisein von Johann Landtsberger, Hauspfleger und Hans Drollhofer, Geschworener des Rats zu Hohenburg, wie folgt aufgenommen und abgeschätzt:
10 Kühe in den Ställen
5 Zugpferde
5 Wägen
item in der hinteren Kammer auf dem Fletz 4 Betten mit Zugehörung
item in einer Kammer bei der Stuben 2 Betten, eins mit dem Himmel und ein anderes
An Eisen:
Schieneisen 7 112 Pfd. und 2 Schien
abpogenes Werkeisen 13 ß 12 Schien
Radeisen 14 ß Schien und 17 Schien
Gadereisen 25 Schien
10 abpogene Radschien
Gesamtwert geschätzt auf 308 fl . 16 ß 10 Pfg. Flüssige Mittel waren nicht vorhanden. In einer Gläubigerversammlung am Pfinztag nach Judica 1520 wurde der Hammer zum Kauf angeboten, aber zunächst vergeblich. Jedoch einigte man sich freiwillig, alle Forderungen um die Hälfte zu ermäßigen, so daß sich nach 3 Jahren endlich ein Käufer fand.

Am Pfinztag nach Convers. Pauli 1523 kauften Hans Pleyer, Hammermeister zu Schönhofen und Barbara seine eheliche Hausfrau den Hammer, Mühle und Fischwasser samt allen Zugehörungen an Kohlen, Bälgen, Erz, Eisenzeug und Mühlstein, soweit auf dem Hammer liegend, auch allen stehenden Hölzern mit allem Grund und Boden, wie es Conrad Knorr seel. verlassen hat. Auf Befehl des Pfalzgrafen Johannsen, Administrator des Stifts Regensburg, an Pfleger und Kastner zu Hohenburg, Hans Nothafft zum Lutzmannstein und Bartlmes Stegen als Verkäufer, samt Jobst Knorr, Hammermeister zu Hohenburg, als verordnetem Vormund der Kinder des verstorbenen Conrad Knorr, wurde dem Verkauf zugestimmt. Als Spruchleute genannt: Leonhard Grueber, Pfarrer zu Rohrbach, Heinrich Moller, Hammermeister zu Heitzenhofen, Hans Thuner, Bürger zu Regensburg. Der Kaufpreis war 1 550 fl., zahlbar mit jährlich 150 fl. von Lichtmeß 1524 an. (Siegel von Bartlmes Stegen und Wolfgang Moller von Heitzenhofen.)

Im gleichen Jahr 1523 heiratete Magdalena, die Witwe Conrad Knorrs in 2. Ehe den Jacob Behagen von Adeltzhausen, Pfleger zu Laaber, der nun ihre Ansprüche an den Käufer des Hammers vertrat. Sie forderte ihr Heiratsgut mit Widerlage, zusammen 600 fl., und die Hälfte des Inventars, ferner das Vatergut für ihr Kind. Man einigte sich mit Pleyer dahingehend, daß Magdalena die Hälfte des Inventars beziehungsweise 154 fl. 3 ß 6 Pfg., einen Teil ihres Heiratsgutes und für ihr Kind 232 fl . als Vatergut innerhalb der festgesetzten Frist von 10 Jahren erhalten solle. Hans Pleyer hielt die vereinbarten Zahlungstermine ein, anscheinend florierte das Hammerwerk zufriedenstellend. Er betrieb am Anfang auch ein kleines Eisenbergwerk auf dem „Arzberg" bei Rohrbach und zahlte in 25 Wochen des Jahres 1524 dem Arztknappen Walthoffer und seinem Knecht zusammen 24 fl. 5 ß, ferner den Bauern für Holzfahren und dem Schmied für Arbeiten und für Eisen, Kerzen und Bretter auf dem „Arztberg" 3 fl. 1 ß und 14½  Pfg.

Am Abend Maria Magdalena 1533 meldet Pleyer nach Regensburg wegen Abrechnung Hammer Rohrbach betreffend „ ... hab bezahlt und ist die Kaufsumme umb solchen Hammer gewest 1 550 fl.
  1. hab ich bezahlt Joachim von Pertolzhofen 400 fl.
  2. Herrn Bischof zu Regensburg 100 fl.
  3. Linhard Maler, Bürger zu Amberg 160 fl.
  4. 4.Hans von Daxberg für Salmann Juden 100 fl
  5. Jobst Knorrn, Hammermeister zu Hohenburg 400 fl.
  6. Jörg und Erhard Plech, Bürger zu Amberg 160 fl.
  7. zu verzinsen an der Mess Barbara Altar zum Thumb
  8. 10 G von Jacob Behaim wegen 200 fl.
  9. zu verzinsen zu der Mess gein Amberg dem Modler gehörig
  10. mit 8 fl. Ablösung 160 fl.
  11. den Kolern an ihren Schulden am Hammer Rohrbach lt. Register 61 fl.
dazu 3 ß 11 Pfg.
Summa summarum 1 740 fl. 3 ß 11 Pfg.

Hofmark Rohrbach
Am 9. Dezember 1533 verkaufte der Bischof Johann von Regensburg, da es seit langen Jahren zwischen den Bischöfen von Regensburg und den pfälzischen Fürsten wegen Rohrbach zu Zerwürfnissen gekommen war, dieses an die Pfalzgrafen Ottheinrich und Philipp von Neuburg. Da diese aber dauernd in Geldnöten waren, konnte man mit einem baldigen Weiterverkauf an einen zahlungskräftigen Käufer rechnen. Den Hammer betrieb im Jahr 1536 der Hammermeister Leonhard Winkelmann. 1545 kam dann der Verkauf der Hofmark Rohrbach samt dem Hammer, den Gütern zu Dallackenried, mit allen übrigen Zugehörungen, Zehnten, Rechten usw. an Wolfgang Sauerzapf, Hammermeister zu Lauf „ ... zur Ablegung des Gemeinen Lands Schulden . . . " zustande. Der Kaufpreis von 1 820 fl. kann als verhältnismäßig niedrig angesehen werden.

Wolfgang Sauerzapf war ein wagemutiger und weitsichtiger Unternehmer, der bereits mehrere Hammerwerke in seinen Besitz gebracht hatte. Er ging sofort daran, den Hammer instand zu setzen und zu verbessern, auch die Hofmarksgebäude baute er aus, vor allem die Brauerei, sehr zum Ärger der umliegenden Städte und Märkte, die sich darüber bei der Regierung beschwerten. Wie seine Vorfahren war auch er ein erfahrener Eisengroßhändler, der sein Eisen, zeitweise mit eigenen Schiffen, auf der Vils und Naab nach Regensburg und von da auf der Donau nach Ulm an Abnehmer in Schwaben, Elsaß und der Schweiz lieferte. Er besaß auch Eisenerzgruben bei Amberg und spielte überhaupt eine maßgebliche Rolle in der oberpfälzischen Eisenindustrie. Nachdem er Rohrbach, seinen Wünschen entsprechend, hergerichtet hatte, verlegte er dorthin seinen ständigen Wohnsitz. Er war verheiratet mit Beatrix von Baumgarten (Tochter von Heinrich v. Baumgarten, Bürgermeister von Amberg, und Salome geb. Giesser). Sein Vater war der Hammerwerksbesitzer und Eisengroßhändler Paul Sauerzapf, Bürgermeister von Amberg, seine Mutter Anna, Tochter des Großkaufmanns Sebald Hornung von Nürnberg.

Seine Großeltern waren: Jacob Sauerzapf, Großunternehmer und Bürgermeister von Sulzbach, und Helene geb. Holzschuher aus dem berühmten Nürnberger Patriziergeschlecht. Der glücklichen Ehe entsprossen acht Kinder, fünf Söhne und drei Töchter, allen hinterließ er ein reiches Erbe. Hofmark und Hammer Rohrbach übergab er seinem Sohn Wolfgang II„ seine übrigen Hammerwerke und Güter verteilte er an die anderen Söhne. Er starb am 10. Januar 1561 im Alter von 72 Jahren, seine Gattin Beatrix am 7. 3. 1561, 74jährig. Beide wurden in der kleinen Kirche von Rohrbach beigesetzt. Ein schönes, gut erhaltenes Epitaph erhält ihr Andenken.

Die Inschrift lautet: '

"Ao. Do. 1561 am Freitag nach Erhardi am 10. Monatstag Januarii um 9 Uhr vormittags starb der Ed! und vest Wolfgang Sauerzapf zu Rohrbach und Lauff seines Alters 72 Jahr, dem Gott genad. Ao. Do. 1561 am Freitag nach Reminiscere, den 7. Monatstag Martii umb 10 vormittags starb die Ed! und Tugendhaffte Fraw Beatrix Sauerzapf, gebohrne Baumgartnerin, seine eheliche Hausfrau, ihres Alters 74 Jahr, der Gott genad."

Wolfgang II war ebenfalls ein erfolgreicher Unternehmer und Geschäftsmann, der ein beträchtliches Vermögen ansammeln konnte. Um das Jahr 1545 ging er die Ehe ein mit Anna Pötschner, deren Vater Anton hieß, ihre Mutter war eine geborne von Scharffenberg, ihre väterliche Großmutter eine geb. von Reischach. Aus der Ehe gingen mehrere Kinder hervor, von denen der Sohn Hans Melchior und die Tochter Margarethe am Leben blieben. Nach 17jähriger Ehe starb Anna Sauerzapf am 12. 2. 1562, und Wolfgang heiratete in zweiter Ehe Anna, die Tochter des Regensburger Bürgers Hans Hueber. Diese schenkte ihm drei Kinder, die aber alle jung starben. Das Verhältnis zwischen ihr und den Kindern aus erster Ehe scheint nicht besonders herzlich gewesen zu sein, deshalb errichtete Wolfgang, um nach seinem Tod einen Streit in der Familie zu verhindern und um seine zweite Frau zu schützen, am 12. 6. 1568 ein Testament mit folgenden Hauptbestimmungen: Er wünsche sein Begräbnis in der Kirche zu Rohrbach, dann vermachte er:
  1. 100 fl. zu der Pfarr Rohrbach, mit 5% zu verzinsen
  2. den armen Leuten im Siechenkobel zu Kallmünz 50 fl. mit 2 1/ 2 fl. zu verzinsen.
  3. seinen drei Brüdern Hans, Lienhard und wieder Hans je einen silbernen Becher oder je 200 fl.
  4. seines verstorbenen Bruders Heinrich (zu Schönhofen) Kindern einen silbernen Becher oder 200 fl.
  5. seiner verstorbenen Schwester, der Alkoferin Kind, einen silbernen Becher oder 20 fl.
  6. mit seiner verstorbenen ersten Frau Anna geb. Pötschnerin zwei Kinder erzeugt, mit Namen Hans Melchior und Margarethe, welche noch am Leben sind, diese erhalten nach seinem Tod das zugebrachte mütterliche Gut und aus dem unverteilten Gut 1 200 fl.
  1. der jetzigen Frau Anna geb. Hueber die Halskleider, Ketten, Ringe, Silbergeschirr, Truhen, Bett und was dazu gehört.
  1. Seine Wehr erhält der Sohn Hans Melchior.
  2. Was nach seinem Tod vorhanden ist, liegend oder fahrend, soll seiner jetzigen Hausfrau überlassen werden.
  3. Daß nach seinem Tod seine jetzige Hausfrau auf den Gütern verbleiben darf.
Siegelzeugen: Johann Bernhard Rehlinger zu Münchhausen und Aigelsbadi, fürstl. pfalzgräfl. Rat, Landrichter und Pfleger zu Burglengenfeld, Leonhard Sauerzapf zu Oberviehhausen, Kastner zu Kelheim, sein lieber Bruder, Wolff Teuffl zu Pirkensee, Forstmeister und Bastian Wolff, Castner zu Burglengenfeld.

Wolfgang II starb am 14. 6. 1570 und wurde neben seiner ersten Frau in der Kirche zu Rohrbach beigesetzt. Ein roter Marmorstein, jetzt am Leichenhaus vor der Kirche angebracht, hat neben den beiderseitigen Wappen folgende Inschrift:

Ao. Do. 1570, den 14. Monatstag Juni starb der Edl und Vest Wolfgang Sauerzapf zu Rohrbach, dem Gott genad.

Ao. Do. 1562, den 12. Monatstag Februarii starb die Edl und Tugendhaffte Hausfrau Anna geborne Pötschnerin, seine eheliche Hausfrau, der Gott genad. 

Kaum hatte Wolfgang die Augen geschlossen, fochten die Vormünder seiner Kinder erster Ehe (Joachim von Pertolzhofen und Heinrich Portner von und zu Theuern) das Testament an. Die Witwe wandte sich dagegen mit einem Schreiben an die Regierung um Beistand und Hilfe. Diese wird wohl einen Vergleich herbeigeführt haben, da die Kinder im Verhältnis zu ihrer Stiefmutter nach dem Testament benachteiligt gewesen wären, weil das hinterlassene Barvermögen bedeutend war.

Hans Melchior, Wolfgangs II einziger Sohn, übernahm, nachdem er sein Studium an der Universität Ingolstadt (immatr. 1580) abgeschlossen und die Volljährigkeit erreicht hatte, sein väterliches Erbe und erfüllte die Lehenspflicht 1584.

Wie schon angedeutet, muß sein Vater ein beträchtliches Barvermögen hinterlassen haben, denn in den Jahren 1577 und 1579 entlehnte die Stadt Sulzbach von den Vormündern die ansehnliche Summe von 5 000 fl. zu 5 % Zins. Sulzbach war schon damals stark verschuldet, und als nach einiger Zeit keine Zinsen mehr bezahlt wurden, ging Hans Melchior klagbar gegen die Stadt vor, leider ohne Erfolg, sie war zahlungsunfähig. Noch 40 Jahre später forderten seine Söhne, sogar unter Anrufung des Kaisers, vergeblich die Rückzahlung.

1585 erbte er von seinem Onkel Hans Pötschner, dem Bruder seiner Mutter, der ledig verstorben war, drei Güter in Reichertshofen, Wiefelsbach und Wangen.

Im Jahr 1586 ließ er das noch stehende Hammerschloß in Rohrbach errichten. In den Kunstdenkmälern Bayerns (Oberpfalz Band V) heißt es darüber: „Das noch erhaltene Hammerschloß unten im Dorf, jetzt im Besitz eines Bauern, stammt von 1586. Spätgotischer, dreistöckiger Bau mit über Eck vorspringendem erkerartigem Anbau. Eingang stumpfspitzbogig, Fenster rechteckig mit vorspringenden Sohlbänken. Unter dem Gesims doppelter Zahnfries. Am Sturz des Fensters im zweiten Obergeschoß des über Eck gestellten Anbaues die Jahreszahl 1586."

Das Hammerwerk betrieb er, wie seine Eltern und Voreltern, mit Eifer und Erfolg. Im übrigen war er eifersüchtig darauf bedacht, nichts von seinen Rechten oder Besitzungen preiszugeben, manche Prozesse weisen daraufhin. So beschwerte sich einmal der Bürgermeister und Rat von Kallmünz beim Fürsten von Neuburg, Sauerzapf habe in seiner Hofmark Rohrbach eine neue Beckenstatt errichtet, was wider die Marktgerechtigkeit gehe. Anscheinend wurde den Bäckern in Kallmünz dadurch Konkurrenz gemacht. 1599/1600 wird er verklagt, weil er angeblich dem Filialkirchlein 0in Rohrbach 10 Tagwerk Holzwachs und dazu gehörige Felder, auch 2 von den 3 zur Mesnerei gehörigen Feldern entzogen haben soll. Er aber erklärte, er könne nie eines je in Rohrbach anwesenden Pfarrers gedenken, wohl aber sei ein Pfarrhaus da, das er selbst mit schweren Kosten wieder erbaut habe. Mit dem Hochstift Regensburg hatte er wegen eines strittigen Lämmerzinses Klage, ebenso mit dem Forstmeister von Burglengenfeld. wegen 22 fl. 5 ß Stockraumgeld. Auch mit einigen seiner Hintersassen hatte er kleine Streithändel.

Im Rathaus zu Kallmünz befindet sich eine Holztafel mit den Wappen von 20 adeligen Landsassen jenes Landbezirks, darunter auch das seine mit dem Wahlspruch: Post nubila Phöbus („nach Regen folgt Sonnenschein").

Seine Schwester Margarethe heiratete in erster Ehe Lorenz von Plassenberg, der nach kurzer Ehe 1584 starb. Darnach ging sie mit David Kastner von Unterschnaittenbach eine zweite Ehe ein (am 31. 5. 1586), nach dessen Tod 1590 heiratete sie im gleichen Jahr in dritter Ehe dessen Bruder Hans Wilhelm, den sie auch überlebte, denn er starb 1620. Fünf Jahre später 1625 brach im Hammer Unterschnaittenbach ein plötzlicher Brand aus, bei dem sie und ihre Tochter Eva Maria sich nicht mehr retten konnten und ums Leben kamen.

Hans Melchior war verheiratet mit Margarethe Anna, Tochter des Balthasar Mendl von Steinfels zu Lintach und der Anna geb. von Merolzheim, Witwe des Johann von Mistelbach. Er starb bereits 1604 und hinterließ drei unmündige Kinder: Wolf Dominicus, Hans Albrecht und Maria Katharina, die laut Heiratsurkunde vom 27. 2. 1610 Hans Leonhard von Kemnath, Sohn des Wolf von Kemnath zu Hohenkemnath heiratete. Hans Melchiors Witwe wandte sich am 13. 1. 1606 mit einem Schreiben an den Fürsten zu Neuburg und erbat wegen des schwierigen Hauswesens für ihre Söhne Vormünder. Als solche wurden daraufhin Sebastian Wolf von Pertolzhofen auf Traidendorf und Wolf Heinrich Sauerzapf von Schönhofen bestellt. Es scheint aber, daß die Erziehung der beiden Söhne Schwierigkeiten machte, es fehlte eben die strenge Zucht des Vaters. Besonders der ältere, Wolf Dominicus, begann ein flottes Leben zu führen, dem sich dann auch der jüngere, Hans Albrecht, anschloß. Doch die Vormünder griffen dagegen nicht energisch ein. Bald war das beträchtliche Vermögen aufgebraucht, und ihre leichtfertigen Mündel begannen Schulden aufzunehmen, ja sie befaßten sich sogar mit dem Gedanken, Rohrbach zu verkaufen. Doch da griff die Regierung ein. Ohne vorherige Benachrichtigung schickte sie zur Prüfung der Verhältnisse eine Kommission nach Rohrbach, deren Bericht an das Amt Burglengenfeld noch vorhanden ist. Den Vormündern wurde scharfer Tadel ausgesprochen, Wolf Dominicus, schon volljährig, wurde streng ermahnt, eine bessere Wirtschaft einzuführen, und dem jüngeren Hans Albrecht wurde nahe gelegt, bei seiner Jugend noch in Herrendienste zu gehen, um etwas zu lernen, bevor es zu spät sei. Doch es war bereits zu spät, denn 2 Jahre später - 1618 - brach der 30jährige Krieg aus, der in seinem Verlauf auch für die Rohrbacher Linie schwere Drangsale und Schädigungen brachte. Inzwischen war auch Hans Albrecht mündig geworden, und es wurde die Frage akut, welcher von beiden Rohrbach, Hofmark und Hammer übernehmen sollte. Da aber keiner in der Lage war, den mit 15 000 fl. veranschlagten Besitz zu übernehmen und dem anderen die Hälfte auszuzahlen, entschlossen sie sich, nachdem sie eine zeitlang alles gemeinsam verwaltet hatten und dabei in Streit gekommen waren, zu teilen. Es blieb ja schließlich nichts anderes übrig, denn Bargeld war nicht vorhanden, wohl aber hohe Verschuldung. Zwar hofften sie noch, das Darlehen von 5 000 fl. an die Stadt Sulzbach, das schon ihr Vater 1589 - vergeblich durch Klage eintreiben wollte, realisieren zu können, und reichten neuerdings Klage ein, da die bis dahin aufgelaufenen Zinsen bereits die Hauptsumme überstiegen. Doch Sulzbach gab lediglich eine abweisende Antwort. Nunmehr wandten sie sich am 6. 6. 1623 mit einer Petition an den Kaiser Ferdinand II. unter genauer Angabe der von der Stadt Sulzbach ausgestellten Schuldscheine etc. Doch Bürgermeister und Rat von Sulzbach antworteten nur ablehnend und ärgerlich auf die von den Sauerzapf angeblich „übel fundierten Anforderungen". Das war nun allerdings eine andere Reaktion als vor 45 Jahren, damals hatten die Ratsmitglieder aus Freude beim Darlehensempfang ein Weingelage veranstaltet. Wie die Sache ausging, ist nicht bekannt, doch ist anzunehmen, daß nichts dabei herauskam.

1624 wurde zwischen den Brüdern ein Teilungsvertrag abgeschlossen, demzufolge Wolf Dominicus den Hammer behielt und einen entsprechenden Teil der Landwirtschaft und der anderen Güter und Hans Albrecht die andere Hälfte übernahm. Das  Schloß bewohnten sie gemeinsam, so konnte jeder seinen Teil nach Gedünken bewirtschaften.

Hans Albrecht hatte inzwischen geheiratet. Am 28. 5. 1620 gab ihm Katharina Elisabeth, Tochter des Philipp Walter Drechsel auf Deufstetten und Wischenhofen, Ober und Unterpfraundorf und Schrotzhofen ihr Jawort, ihre Mutter war Katharina geb. von Stenzing.

Wolf Dominicus hatte schon vorher eine Bernerin von Pettendorf geheiratet. Wie das Schloß in Rohrbach damals ausgesehen hat, finden wir in einem Anschlag der Hofmark vom Jahr 1628 mit den Zugehörungen, wie sie bis dahin die Brüder  Sauerzapf genützt und genossen hatten:
„Der Oberhof - der jetzt öd steht - die Felder, die Hans Albrecht perirt. 1. Das Schloß mit 6 Stuben, 1 Fletz, 7 Kammern, 2 Küchen. 2 Getreideböden. 2 Gewölbe, 1 Keller, 2 Städl, das Mühlhaus, 2 Roß-Stallungen, sowie andere Vieh- und Schweinestallungen. Alles mit einer Mauer umgeben.
  1. Hammergerechtigkeit - denselben wieder aufzubauen und zu betreiben. 3. 1 ein Keller im Kellerhaus, kann man 7-8 Bräu Bier einlagern. Onera (Lasten): Gewöhnlicher Ritterdienst mit einem Pferd. Summe der Schätzung: 16 016 fl. 55 xr. Kallmünz, den 23. und 24. 10. 1628."
Damals um 1628 war demnach der Hammer durch Kriegseinwirkung bereits zerstört und lag öde. Um die gleiche Zeit brachte die vom neuen Kurfürsten Maximilian von Bayern befohlene Durchführung der Gegenreformation in der ihm vom Kaiser überlassenen Oberpfalz auch für die Inhaber der Hofmark Rohrbach schwere Sorgen. Maximilian forderte von allen Bewohnern innerhalb bestimmter Frist Rückkehr zur katholischen Konfession. Wer dem nicht folgen wollte, mußte die Heimat verlassen, seine Besitzungen verkaufen, oder durch Katholiken verwalten lassen, bis ein Verkauf möglich war. Vor diese harte Entscheidung war nun auch die evangelische Rohrbacher Linie gestellt. Zwar gehörte Dorf Rohrbach zur Jungpfalz (Pfalz-Neuburg), aber Maximilians Schwager dort, Wolfgang Wilhelm, hatte nach eigener Konversion und Regierungsübernahme seit 1614 den evangelischen Kult eingeengt und ab 1617 verboten. Der jungpfälzische Nordgau um Burglengenfeld war demnach bereits 1617 rekatholisiert bis auf die Landsassenfamilien. Ihnen setzte die Obrigkeit nach dem militärischen Sieg der Liga von 1625 an zu und zwang ebenso Sulzbach, Vohenstrauß und Hilpoltstein samt Gemeinschaftsamt Parkstein-Weiden zur zeitgemäßen „Accomodation". Hans Albrecht, schon früher standhaft mit seiner Erklärung, abgegeben 1621 „ . . . In weltlichen Dingen bestimme die Obrigkeit, allein über die Seel und Seligkeit nicht", blieb evangelisch, verließ die Heimat 1628 und ließ sich in Regensburg als geschätzter Beisitzer (Mieter) nieder. Wolf Dominicus zögerte, trat dann aber doch über und behielt so den Besitz. Der große Schuldenstand nahm leider nicht ab, und Verwandte konnten nicht mehr, wie bisher, mit Darlehen beispringen, infolge eigener Notlage. Um so drängender wurden aber jetzt die Gläubiger, selbst kleine, früher nicht ins Gewicht fallende Verpflichtungen wurden nun zu drückenden und gefährlichen Schulden. Da waren z.B. die auf Rohrbach ruhenden jährlichen Zinsen für die vacierende Meßverwaltung in Amberg, aus früheren Stiftungen herrührend, von jährlich 20 fl., die nun nicht mehr bezahlt werden konnten. Scharfe Mahnungen seitens der Meßverwaltung ergingen immer wieder, doch sie waren erfolglos, Wolf Dominicus konnte selbst kleinste Summen nicht bezahlen. Am 4. 12. 1632 schreibt er auf erneute Mahnungen wegen vierjähriger Zinsrückstände an die Meßverwaltung: „Es wäre ihm nichts lieber gewesen, als dieser Aufforderung nachzukommen, aber es sei genügsam bekannt, was im vergangenen Sommer durch das hin und her ziehende Kriegsvolk an der hiesigen Gegend durch öftere Ausplünderung geschehen sei, daß sie über die Maßen hart heimgesucht worden und alles dermaßen verderbt sei, von Haus und Hof fort nach Callmüntz flüchten mußten, wo sie noch seien. Er sehe keine Möglichkeit, eine solche Summe Geld aufzutreiben, zumal nicht geerntet werden konnte. Er bitte um Geduld bis der liebe Gott eine bessere Zeit schicke."

Doch Wolf Dominicus kehrte nicht mehr nach Rohrbach zurück, 1636 starb er in Kallmünz.
Nun wandte sich Regierungssekretär Stüber in Amberg wegen der rückständigen Zinsen an Hans Albrecht und drohte, dessen Besitzanteil mit Arrest belegen zu lassen, wenn er nicht zahle. Dieser aber schrieb zurück, daß er von der Erbschaft seines  Bruders nichts angenommen habe und die Forderung aus diesem Grund zurückweisen müsse. Die Amberger Regierung forderte nun für einen Restbetrag 7 fl. 4 kr. und 8 fl. Unkosten als seinen Anteil. Er war anscheinend nach dem Tod seines Bruders von Regensburg für kurze Zeit nach Rohrbach gekommen und hielt sich in dortiger Gegend etwas auf, kehrte aber bald nach Regensburg zurück. Die Zinsrückstände für die Amberger Meßstiftungen sollten einst seinem Sohn noch teuer zu stehen kommen. Der Besitzanteil des Wolf Dominicus wurde nach dem Krieg 1658 vergantet.

In Regensburg ging es Hans Albrecht von Anfang an nicht gut, da ihm nur geringe Geldmittel zur Verfügung standen und das Leben in der großen Stadt in diesen Kriegszeiten teuer war. Vielleicht erhielt er in den ersten Jahren, als Rohrbach noch nicht öd und verlassen war, hin und wieder von seinen Hintersassen bzw. Pächtern kleine Geldbeträge oder auch Lebensmittel, aber das hörte ab 1632 auf, als Rohrbach gebrandschatzt und von den Bewohnern verlassen war. Seine Frau wird manches Schmuckstück verkauft haben, um der dringendsten Not abzuhelfen. Ein, wenn auch schwacher Hoffnungsschimmer verblieb ihm allerdings. Er hatte nämlich eine hohe Hypothek auf dem Gut Hohenkemnath stehen und hoffte, ratenweise hiervon etwas für seinen Lebensunterhalt herausholen zu können. Seine Schwester Maria Catharina war seit 1610 mit Hans Leonhard von Kemnath zu Hohenkemnath verheiratet gewesen. 1630 verkaufte dieser das Gut an seinen Bruder Wolf Philipp, der Anna Maria Sauerzapf aus der Schönhofener Linie zur Frau hatte. Aber schon drei Jahre später waren beide Brüder (an der Pest) verstorben. Wolf Philipp hinterließ einen Knaben, Wolf Wilhelm, zu dessen Vormündern Sebastian Wolf Portner von Theuern zu Haselmühl und Sigmund Georg von Finsterweihling bestimmt wurden.

Die Witwe lebte zwar mit ihrem Kind auf dem Gut, aber die finanziellen Verhältnisse waren unerquicklich. Die Aktiva (Wert des Gutes mit allen Zugehörungen) wurden auf S 667 fl. geschätzt, die Schulden betrugen 6 896 fl. Hans Albrecht war Hauptgläubiger mit der Forderung von 3 075 fl. zuzüglich angefallener Zinsen. Es wurde vereinbart, daß die Schuldsumme in Raten bezahlt werden sollte. Termine wurden festgelegt, aber nie eingehalten, da das Gut kurz darauf völlig ausgeplündert wurde. Hans Albrecht versuchte immer wieder von Regensburg aus, durch dringliche Ersuchen an das Amberger Gericht wenigstens einen Teil seines Guthabens herauszuholen, da er bittere Not litt. Das Gericht bemühte sich auch, dem nachzukommen, und richtete in den Jahren 1636 bis 1638 an die Vormünder wiederholt die dringliche Aufforderung, den Sauerzapf endlich zu befriedigen, aber sie lehnten stets mit dem Hinweis auf fehlende Geldmittel und die derzeitige Unmöglichkeit, etwas zu verkaufen, ab.

Inzwischen hatte sich die Witwe wieder verheiratet mit Heinrich Schott von Amberg; dies war Anlaß zu einem neuerlichen Vergleich. Sie wollte das Landsassengut mit sämtlichen Lehen etc. übernehmen und an Hans Albrecht in Raten zahlen. Er bewilligte einen Zinsnachlaß und war mit einer jährlichen Ratenzahlung von je 300 fl. zu Lichtmeß einverstanden, so daß die Hauptsumme in 11 Jahren getilgt worden wäre. Doch auch diese neue Abmachung wurde nicht eingehalten, selbst die dringlichsten Mahnschreiben hatten keinen Erfolg. In jenen Jahren heißt es in einem Bericht über die Lage der Landsassen im Landgericht Burglengenfeld (im Jahr 1644): „Nr. 33 Rohrbach ödt. Hans Albrecht zu Rohrbach bei 44 Jahren, schlechten Verstandes und Vermögens, lutherisch, hält sich in Regensburg auf, genießt seiner Güter nicht ... ".

Frau Schott ließ das Gut in den 12 Jahren ihres Besitzes gänzlich herunterkommen und bezahlte nichts; der Besitz kam schließlich auf die Gant. Am 29. 11. 1649 war in einem Prioritätsurteil vom Gericht dem Hans Albrecht die dritte Stelle zugewiesen worden. Wieder vergingen Jahre, inzwischen war Endres Haller von Hallerstein durch Kauf in den Besitz des Hohenkemnather Gutes gekommen. Am 7. 10. 1655 richtete Hans Albrecht einen eindringlichen Brief an das Amberger Gericht, er leide höchste Not an Speise und Kleidung, der Winter stehe vor der Tür, er habe in Regensburg Schulden und die Gläubiger ließen ihm keine Ruhe, auch seinem Hauswirt sei er die Miete schuldig. Der jetzige Besitzer Endres Haller solle ihm eine Abschlagszahlung auf sein Guthaben (zwei vereinbarte Zahlungsfristen von 633 und 654 fl. sei er schuldig geblieben) sofort wenigstens 100 Reichstaler zahlen. Nach einer beigefügten Aufstellung bezifferte er sein Guthaben ohne Berücksichtigung der Zinsen auf 3 350 fl.

Leider blieb auch dieser Schrei aus tiefster Not erfolglos. Nach wenigen Jahren verkaufte Haller das Gut an Johann Benjamin Hopfner, Mitglied des Rats zu Amberg. Mit diesem wurde 1657 ein neues Zahlungsabkommen geschlossen, und er scheint auch einen Teil bezahlt zu haben, doch hielt auch er die weiteren Termine nicht ein, 1659 hatte Hans Albrecht noch eine Forderung von 1 996 Gulden. Da keine weiteren Zahlungen erfolgten, mußte er 1662 auch gegen Hopfner klagbar vorgehen und in einem Schreiben an das Gericht schilderte er seine äußerste Notlage in bitteren Worten. Nunmehr waren 14 Jahre seit dem Westfälischen Friedensschluß vergangen, und er lebte immer noch in Regensburg, da Rohrbach weiterhin vollkommen verödet lag, und ein Ende seines Prozesses war auch noch nicht abzusehen.

Die Regierung in Neuburg begann nun, sich um die Wiederherstellung geordneter Verhältnisse im Lande zu kümmern. Am 7. 2. 1660 schrieb sie an den Landrichter zu Burglengenfeld wegen Wiederaufrichtung und „Bemeierung" des Gutes Rohrbach.

Zu diesem Zweck solle man sich an Hans Albrecht Sauerzapf wenden, wegen Herausgabe des Salbuches, um die Besitzverhältnisse feststellen zu können. Der Landrichter berichtete, daß das Gut seit 30 Jahren gänzlich öd liege, sich zur Verbesserung wohl Hintersassen einfinden würden, aber sehr notwendig sei ein Salbuch oder Manual, da niemand die Grundstücksgrenzen kenne, noch wisse, wem der Grund und Boden gehöre. Man habe sich deshalb schon an Hans Albrecht Sauerzapf nach Regensburg gewendet, dieser habe aber die Bücher nicht herausgegeben. Daraufhin ließ die Regierung an Hans Albrecht den gemessenen Befehl ergehen, die Salbücher sofort herauszugeben. Am 5. Oktober 1662 antwortete dieser auf das Schreiben der Regierung: Landrichter Wolf Wilhelm von Servy habe sich über ihn beklagt, weil er sich angeblich weigere, das zur Hofmark Rohrbach gehörige Salbuch oder Manual herauszugeben. Es wundere ihn, daß besagter Landrichter mit dieser Sache die Regierung belästige, da er doch genau die Ursachen kenne, warum er die geforderten  Bücher nicht liefern könne. Man habe sich über ihn sogar beim Herrn Kammerer und Rat der Stadt Regensburg beklagt, und er sei oft deswegen vernommen worden. Aber er könne nur aufs neue wiederholen, daß er die Bücher nicht habe. Sein verstorbener Bruder Wolf Dominicus habe alle documenta und acta und anderes über das Gut Rohrbach in Händen gehabt. Nach dessen Tod habe er sich wegen der Salbücher an dessen Witwe gewandt. Diese habe daraufhin nachgesucht, aber nur den Kaufbrief vom 15. 1. 1554 an seinen Ahn Wolf Sauerzapf gefunden und ihm geschickt. W o die anderen Akten, Salbuch, Manual u. a. hingekommen, wisse er nicht. Wer wisse es? Vielleicht seien sie aus Sicherheitsgründen von seinem Bruder eingemauert worden oder sie seien im vergangenen Krieg verbrannt. Er habe jedenfalls trotz eifrigen Nachforschens nichts erfahren können.

Die Regierung teilte dies dem Landrichter mit, der es mit untertänigster „Reverenz" bestätigte. Dann berichtete er, daß bereits acht Untertanen nach Rohrbach hingezogen seien und erst kürzlich wieder ein Müller gekommen sei und die Mühle erkauft  habe, hoffentlich kämen noch mehr Leute. Aber es erschrecke sie, daß niemand wisse oder erfahren könne, was für Acker und Wiesen zu den erkauften Höfen gehörten. Er wisse nicht, was für Grundstücke den Leuten zugewiesen werden sollten, oder solle eine neue Aufteilung des Grund und Boden vorgenommen werden? Es müßten doch auch die herrschaftlichen Schuldigkeiten gereicht werden. Die Regierung schlägt vor, die ältesten Männer bzw. Einwohner zu vernehmen; eine Neuverteilung des Bodens lehnte sie ab.

Hans Albrecht erlebte weder das Ende seines Prozesses noch konnte er für dauernd nach Rohrbach zurückkehren . 1665 starb er in Regensburg, wo er auch begraben wurde.

Seine Witwe Catharina Elisabeth und sein Sohn Daniel kehrten nach Instandsetzung des Schlosses nach Rohrbach zurück. Zunächst hatte man alle Hände voll zu tun, um wenigstens notdürftig die größten Schäden des Krieges zu beseitigen. Fast alle Gebäude des Dorfes mußten von Grund auf neu errichtet, die Mühle neu erstellt, die Grundstücke gerodet und zum Anbau instandgesetzt werden. Zuchtvieh und Saatgut mußte unter großen Schwierigkeiten beschafft werden. Daniel, der in der Verbannung geboren war und in seinem bisherigen Leben nichts als Not und Entbehrung kennen gelernt hatte, mußte auch in Rohrbach um die notdürftigsten Dinge kämpfen; er war aber an das harte Leben nun schon gewöhnt. Natürlich ließ es sich dabei nicht vermeiden, daß es Streit und harte Worte, auch Prozesse mit Hintersassen und Nachbarn u. a. auch mit dem Kloster Pielenhofen gab. Doch langsam kehrte wieder Ordnung ein, und die Verhältnisse besserten sich. Aber da rührten sich auch die alten Gläubiger wieder, die noch Forderungen aus dem Gantverfahren über den Besitz des Wolf Dominicus vom 5. 6. 1658 hatten. Wollte Daniel das Ganze in seinen Besitz bringen, mußte er sich mit ihnen vergleichen. Da war zunächst die Forderung der Meßstiftung in Amberg, die durch die in vierzig Jahren unbezahlten Zinsen zu einer großen Summe angewachsen war. Ferner forderten die Vettern von Schönhofen und andere ihr Guthaben. Durch den Landrichter von Burglengenfeld Wolf Wilhelm von Servy Freiherrn von Steppberg und durch Mithilfe und Vermittlung ihres Nachbarn, des Besitzers von Dietldorf, Johann Ernst von Rautenstein, Neuburgischer Gesandter in Regensburg, schlossen Daniel und seine Mutter Catharina Elisabeth am 26. 5. 1667 einen Vergleich mit den Gläubigern. Die Gesamtschulden an die Meßverwaltung in Amberg, für die drei hinterlassenen Töchter des Wolf Heinrich Sauerzapf von Schönhofen und für das fürstliche Kastenamt in Burglengenfeld wurden auf 1 225 fl. 15 kr. abgehandelt und durch Abtretung umfangreicher Grundstücke abgegolten. In Ausführung des Vergleichs wurden anschließend dem Bevollmächtigten Herrn von Rautenstein übergeben: Das Dorf Dallackenrieth mit vier Untertanen, die Hälfte der sog. Frauenwiesen, das Fischwasser samt Wörth darinnen und einer drei Tagwerk großen Wiese, sowie als Hauptstück Wald und Gründe bei Langenrieth, die früher die Sauerzapf vom Kloster Ensdorf gekauft hatten, etwa 125 Tagwerk groß. Der Vertrag, geschlossen am 13. 4. 1666, war am 28. 4. 1667 ratifiziert worden, damit waren, allerdings unter großen Opfern, die drückendsten Schulden beseitigt, und nun begannen wieder bessere Zeiten für die Hofmark Rohrbach. Daniels Mutter Catharina Elisabeth, eine tatkräftige Frau, hatte großen Anteil an der Besserung der Verhältnisse in Rohrbach, vor allem auch durch eine ansehnliche Erbschaft aus ihrem Elternhaus, und ihr Sohn Daniel erhielt hernach sogar noch ein Gut in Oberpfraundorf samt einer Tafern.

Den Prozeß gegen Johann Benjamin Hopfner trieb Daniel nach dem Tod seines Vaters energisch weiter. Am 10. 1. 1667 drohte Hopfner vom Gericht die Execution, doch das Verfahren zog sich weiter in die Länge infolge neuer Komplikationen. Der hinterlassene Sohn Wolf Philipps von Kemnath, Wolf Wilhelm, war bewogen worden, in den Jesuitenorden einzutreten, und hatte sein väterliches und mütterliches Erbgut in Hohenkemnath dem Orden zugeschrieben. Die Kemnather hatten freieigene Lehen im Besitz, die bisher nicht dem Vermögen zugerechnet worden waren. Schon Daniels Vater hatte versucht, diese als Zahlung zu übernehmen. Zunächst hatten auch die Jesuiten diesen Vorschlag gemacht, doch später zogen sie ihn wieder zurück mit dem Vorgeben, „solch freieigene Lehen seien Kemnathische Stammlehen und Fideikommnisse, so nit Künden zur Bezahlung des Erblassers Schulden weder erkannt noch gezogen werden . . . ".

Nach langem Hin und Her ersuchte Daniel am 29. 1. 1674 das Gericht um Festlegung eines neuen Termins wegen Einbringung eines neuen Schriftsatzes. Nun endlich, nach weiteren zwei Jahren, wurde der mehr als 40 Jahre dauernde Prozeß durch einen gütlichen Vergleich zwischen Daniel und dem Jesuitenorden beigelegt. Das Hofgericht in München bestätigte ihn am 12. 5. 1677 „ ... wie vernommen, daß ihr euch miteinander extraindicialiter wegen des Hohen-Kemnather Lehen mit Zuziehung teils Befreunder, in der Güte auf einen beständigen verglichen, also haben wir Euch davor kein Bedenken, sondern lassen es dabei bewenden . . . ".

Um 1680 befand sich Rohrbach wieder in verhältnismäßig gutem Zustand, Daniel ließ in den Jahren 1680 bis 1684 auch die Kirche wieder vollständig renovieren und würdig herrichten. Aus jener Zeit stammt auch die heute noch erhaltene flache Holzdecke mit quadratischen Feldern und Rosetten. Als er 1683 heiratete, ließ er in der Mitte, in reicher kunstvoller Schnitzerei, sein und seiner Gemahlin Elisabeth Caritas Stettner von Grabenhof, verw. von Hofer, Wappen anbringen. Keine Kirche der näheren und weiteren Umgebung kann ein ähnliches Kunstwerk aufweisen, das noch heute jeden Besucher des kleinen Kirchleins in Rohrbach entzückt.

Die Gattin schenkte ihm mehrere Kinder: 1687 wurde der Stammhalter Carl Ferdinand geboren, er sollte der letzte der Rohrbacher Linie werden. Von den Töchtern Eva Elisabeth geb. 1689 und Catharina Justina geb. 1695 heiratete die erstere einen Freiherrn von Westerstetten, der 1722 in Mömpelgard starb.

Johann Daniel segnete 1704 das Zeitliche und wurde, trotzdem er evangelisch geblieben war, in der (katholischen) Kirche begraben, gleich seinen Vorfahren. Die rigorosen Bestimmungen Wolfgang Wilhelms von Neuburg waren also wieder etwas gemildert worden. Seine Witwe folgte ihm erst nach neun Jahren und wurde zuerst im Friedhof von Schmidmühlen begraben, dann aber auf wiederholte Bitten der Angehörigen durch Licenz des bischöflichen Konsistoriums in Regensburg in der Kirche zu Rohrbach an der Seite ihres Gatten beigesetzt. Im Kirchenbuch der kath. Pfarrei Dietldorf heißt es dazu: „Rohrbach. Defuncta D. Elisabetha Caritas Sauerzapfin de Rohrbach. Nata de Stettner, prius conjugata de Hoffer, begraben im Friedhof Schmiedmühlen, uti prius, dann durch Licenz des bischöfl. Konsistoriums in Regensburg wegen wiederholter Bitten der Angehörigen in der Kirche in Rohrbach an der Seite ihres Gemahls begraben worden ... ".

Ehewappen Sauerzapf von Hans Nikol
Das reichgeschmückte Ehewappen des Daniel Sauerzapf und seiner Gattin an der Holzdecke der Kirche von Rohrbach

 Carl Ferdinand war beim Tod seines Vaters noch minderjährig und konnte daher erst am 14. 6. 1713 die Lehenspflicht ablegen. Nach dem Tod seiner Mutter hatte er keine näheren Verwandten mehr. Seine unverehelichte Tante Susanna, Schwester seines Vaters, schenkte ihm laut Urkunde vom 25. 3. 1706 ihr väterliches und mütterliches Erbgut von 1 800 fl. Nach einem Vertrag vom 10. 8. 1683 hatte ihr Bruder Daniel ihr versprochen, diese Summe und die anfallenden Zinsen zu bezahlen, doch war dies nie geschehen. Bald nach der Schenkung war sie verstorben.

Carl Ferdinand blieb unverheiratet, er war ein gewissenhafter, ruhiger und friedfertiger Mann, der in seinem Gutsbezirk und in der ganzen Umgebung bei allen beliebt war. Der katholische Pfarrer Geyer schreibt über ihn, daß er, obwohl Protestant, doch die kath. Kirchenrechnung äußerst gewissenhaft führte und bereitwillig durchführte, was notwendig war. Im übrigen verbrachte er wohl jedes Jahr mehrere Monate in Regensburg, wo er in der Glockengasse zwei Häuser besaß.

Als er sich den siebziger Jahren näherte, machte er sich Gedanken, wem er seine Besitzungen und sein Vermögen hinterlassen bzw. wie er es verteilen sollte. Er selbst war ja Junggeselle und hatte nur weit entfernte Verwandte, deshalb überlegte er sich lange, welche er bedenken sollte. Immer wieder fertigte er neue Entwürfe für sein Testament, bis er es endlich am 22. 12. 1754 eigenhändig geschrieben fertigstellte und beim Rat der freien Reichsstadt Regensburg niederlegte. Neben verschiedenen Legaten, vor allem einer Leibrente für die schon 40 Jahre in seinen Diensten stehende Haushälterin Maria Katharina Dancelin, bestimmte er sieben Erben, die zu gleichen Teilen seine Hinterlassenschaft erben sollten: 1. Johann Christoph von Stettner zu Grabenhofen, 2. Johann Carl Gottfried von Stettner zu Grabenhofen, 3. Johann Christoph Wilhelm von Sauerzapf auf Burggrub, 4. Ferdinand Hektor von Fischbach zu Schmiedmühlen, 5. Frau Auguste Sophie verw. von Kesslau geb. Stettner von Grabenhofen, 6. Frau Wilhelmine Sophie von Keppler geb. Stettner von Grabenhofen genannt Pautz und 7. Frau Clara Henrica von Göhler geb. Stettner von Grabenhofen.

Weiter bestimmte er, daß jeder Erbe, der Streit oder Klage beginne, seines Erbes verlustig gehen und sein Anteil auf die anderen verteilt werden solle.

Am 2. Mai 1761 jedoch nahm er dieses Testament wieder zurück, wie er schrieb „aus unvermuteten und dringenden Ursachen notwendiger Änderung halber". Welche Gründe ihn dazu bewogen haben, läßt sich heute nicht mehr feststellen. Aber er kam nicht mehr dazu, eine neues Testament zu errichten; fast genau ein Jahr später am 7. Mai 1762 machte ein Schlaganfall seinem Leben ein plötzliches Ende.

Das Erbschaftsgericht ließ zunächst seine gesamte Hinterlassenschaft aufnehmen und ein Inventarverzeichnis  anfertigen, dem wir folgendes entnehmen:

An Immobilien (außer dem Gut Rohrbach) zwey frey, lauter eigene in der Glockengasse zu Regensburg gelegene aneinanderstoßende Behausungen geschätzt 2.000 fl.
An Barschaft: Genaue Aufstellung der verschiedenen Münzsorten Summa 1 420 fl. 34 1/ 4 kr
An Pretiosen (13 Stück)
An Silbergeschmeide (28 Stück)
An Kleider (30 Stück)
Leinen (39 Stück)
Betten (11 Stück)
feine Meublen (26 Stück)
Porzellan und Glas (12 Stück)
1 silberner Degen
1 Muskete
1 Paar Pistolen
An Küchengerät:
Zinn (21 Stück)
Messing (13 Stück)
Kupfer (10 Stück)
Eisen, Blech usw.
An Sessel, Tische, Kästen und Bettstätten
Flachs
Wagen
Bücher und Landkarten (45 Stück)
An Aktiv-Schulden (Außenstände) (Wert wurde geschätzt)
  1. i. Aktiva Gesamt, ohne das Gut Rohrbach gerechnet 5686 fl. 8kr. 1/4 ch
Passiva:
Die Beerdigungs- und Trauerkosten, Arzt, Apotheker
und Lohn insgesamt
Verzeichnis der Papiere resp. Schriften: 11 Positionen.
235 fl. 35 kr
269 fl. 20 kr 2 1/ 4 ch
82 fl. 9 kr
177 fl. 52 kr 2 ch
80 fl. 35 kr
47 fl. 53 kr
11 fl. 45 kr
14 fl.
30 kr
2 fl.
49 fl. 51 kr
20 fl. 50 kr 3 ch
91 fl. 34 kr 3 ch
116 fl. 43 kr 3 ch
45 fl. 53 kr
55 fl. 55 kr
51 fl. 40 kr
38 fl. 43 kr
1 041 fl. 20 kr
5 686 fl. 8 kr 1/ 4 ch
727 fl. 47 kr
(In der Aufstellung der Beerdigungskosten ist u. a. enthalten eine Quittung des Hof- und Stadtapothekers Johann Conrad Gladbach über 3 fl. 24 kr. 8 1/2 Pfg. für balsamische, wohlriechende Kräuter zum Sterbekissen.)

Die finanzielle Lage des letzten Sauerzapf auf Rohrbach war also in bester Ordnung. Das Erbschaftsgericht erklärte nun nach Aufnahme und Feststellung der gesamten Hinterlassenschaft das zurückgezogene, aber noch vorhandene Testament für ungültig und sprach den Intestaterben (d. h. Erben in gesetzlicher Folge), nämlich seinen mütterlichen Verwandten, den Stettnern von Grabenhof, die Erbschaft zu. Dagegen erhoben aber die übrigen Verwandten Einspruch mit der Begründung, daß das von Carl Ferdinand eigenhändig ausgestellte Testament noch vorhanden und demnach gültig sei.
Diesen Einspruch wies die Regierung von Pfalz-Neuburg mit Bescheid vom 8. 7. 1762 zurück. Darauf wurde am 11. 8. 1762 durch den Legationssekretär in Regensburg, Herrn von Brentano an Johann Carl Gottfried von Stettner zu Grabenhof, Administrator der Sauerzapf'schen Verlassenschaft, das Inventurverzeichnis und der Schlüssel übergeben.

Damit waren jedoch die anderen Verwandten noch nicht zufrieden, auch die von Carl Ferdinand im Testament nicht bedachten Basen Maria Anna von Drechsel auf Deufstetten, Maria Theresia von Drechsel auf Deuf– und Bergstetten sowie Maria Josepha von Drechsel auf Deufstetten stellten Forderungen und behaupteten das ganze Sauerzapfische Vermögen stamme von der Großmutter ihres Vetters, die eine geborene von Drechsel war.

Unter Federführung Ferdinand Hektors von Vischbach führten die von der Erbschaft ausgeschlossenen Verwandten einen langjährigen Prozeß, doch ohne Erfolg. Die tatsächlichen Erben wurden: Oberst Johann Christoph Stettner von Grabenhofen,

Johann und Gottfried Stettner von Grabenhofen und der herzogl. Württembergische General Ludwig August Wilhelm von Phul als Mandant im Namen seiner Schwiegermutter der verwitweten Obristin von Kässlau, geborene Stettnerin von Grabenhofen.

Infolge des sich lange hinziehenden Erbschaftsprozesses konnten sie erst 1775 die Lehenspflicht erfüllen, aber schon am 7. 10. 1779 verkauften sie das Gut an Obristleutnant von Andrian, einschließlich aller Zugehörungen um 28 800 fl., wovon die Hälfte sofort bezahlt werden mußte. Dieser behielt Rohrbach jedoch nur 5 Jahre und verkaufte es 1784 an den Reichsedlen Joseph von Axthalb, der bereits das nahe Traidendorf besaß. Ihm bereitete die Regierung kaum ein Jahr später eine böse Überraschung. Mit einem Schreiben vom 19. 7. 1785 forderte sie das Kastenamt Burglengenfeld auf, den Erbbestandszehent zu Rohrbach sofort einzuziehen und den sogenannten Erbbestand hierüber aufzuheben. Weiter wird aufgetragen, sofort von Axthalb den Erbbestandsbrief abzufordern. Daß der Zehent nicht unbedeutend war, geht aus dem Zehentbüchl der Hofmark Rohrbach für das Jahr 1784 hervor. Er betrug: Weizen 20 Metzen, Korn 20 Metzen, Gerste 15 Metzen und Hafer 15 Metzen, Grünzehent insges. 3 fl.

Von Axthalb erhob dagegen Einspruch und verwies dabei auf den Kaufbrief aus dem Jahr 1554, wonach Herzog Ottheinrich dem Wolfgang Sauerzapf die Hofmark Rohrbach samt Zehent verkauft habe, was aus dem genannten Kaufbrief unzweifelhaft hervorgehe. In dem langen, mehr als 20 Jahre dauernden Prozeß mit der Regierung unterlag von Axthalb schließlich im Jahr 1806 in letzter Instanz.
Nach Axthalb wechselte das Gut noch einige Male den Besitzer und wurde schlußendlich zertrümmert.

Die Erinnerung an den guten Hofmarksherrn Carl Ferdinand, den letzten Sauerzapf, war in Rohrbach und Umgebung noch im Anfang des vergangenen Jahrhunderts lebendig.

Quellenangabe: HVO. Bd. 38 S. 198 ff. Mon. Boica Bd. 35 a, S. 603. - Runtingerbuch von Franz Bastian 3. Bd„ S. 11. - H.St.A.Mü. Ger. Urk. Hohenburg fasc. 9 Nr. 106, fasc. 10 Nr. 118, fasc. 11 Nr. 147, fasc. 12 Nr. 148 und 164. - H .St.A.Mü. Oberpf. Ger. Urk. Wetterfeld 13 a. - St.A. Amb. Bestand: Neuburger Abgabe 1912 Nr. 1325. - St.A.Amb. Neuburger Abgabe 1911 Nr. 13110 und 14595. - St.A.Amb. Sulzbach, Stadt- und Landgericht Nr. 393. - St.A.Amb. Amt Hirschau fasc. 94 Nr. 58. - St.A.Amb. Bestand Pfalz Neuburg NORDGAU Nr. 611 und 614. - St.A.Amb. Sulzbacher Akten Nr. 4900. - St.A.Amb. Neuburger Abgabe 1911 Nr. 14098. - St.A. Amb. Admin. A Zug I Nr. 200 Stiftsbriefe. - St.A.Amb. Admin. A Zug I Abtlg. XVII b. Nr. 2042. - St.A.Amb. Bestand Pfalz Neuburg NORDGAU Nr. 612 - StadtA. Regensburg AAO Nr. 152, 214, 215, 373. - St.A.Amb. Neuburger Abgabe 1911 Nr. 14778 - St.A.Amb. Administr. Nr. 852. - St.A.Amb. Administr. A Zug 1 Abtlg. XVII b. Nr. 2042 u. 2048. - St.A.Amb. Pfalz Neuburg NORDGAU Nr. 628. - H .St.A.Mü. Sign. Personen Select Sauerzapf Cart. 364.
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