Donnerstag, 27. Juli 2017

Der Königshof Altenhof



 Ein Beitrag zur Vorgeschichte der Stadt Neumarkt

 Von Gustav Fuchs


Die Angabe Löwenthals, daß Neumarkt 1105 von den Nürnbergern gegründet worden sein soll, kann mit Recht bezweifelt werden. Urkunden für die Angaben fehlen und es ist die Frage, ob sie jemals vorgelegen haben. Als sicher aber kann angenommen werden, daß gute Beziehungen und Handelsverbindungen zwischen beiden Städten bestanden haben. Über die Entstehung der Siedlung woraus das heutige Neumarkt geworden ist, lagert  im Dunkel. Nur der Ortsname sagt aus, daß einstmals an dieser Stelle des "neuen" Marktes eine "alte" Ansiedlung bestanden haben muß.

Unweit der Stadt Neumarkt im Norden liegt ein Bauernhof, der Altenhof. Kann er vielleicht mit der frühzeitlichen Siedlung in Beziehung gebracht werden?

Daß die Gegend um Neumarkt uraltes Siedlungsland ist, kann nicht bezweifelt werden. Die bronzezeitlichen Grabfunde auf dem nahgelegenen Ottenberg, bei Labersricht und bei Holzheim bezeugen die Richtigkeit der Behauptung. An die Landnahme in der Zeit zwischen 600‑700 erinnern die Ortsnamen Deining, Möning, Pölling und Riebling. Erst aus der Zeit um das Jahr 1000 sprechen geschriebene Urkunden. Wohl die älteste ist die vom Jahr 912, wo König Konrad Sondersfeld dem Bischof von Eichstätt schenkt. Sondersfeld war aus dem Reichsgut, das sich zwischen den Orten Holzheim, Rittershof, Tyrolsberg, Möning, Rohr, Buchberg, Sengenthal, Weichselstein, Großahof, Höhenberg, Voggenthal und Ottosau erstreckte und in dessen Mittelpunkt Berngau und Stauf lagen. Es ist das hohenstaufische Amt Berngau, das der letzte Hohenstaufer, Konradin den Wittelsbachern übertrug. Daß die folgenden deutschen Könige diesen Besitz wieder zurückforderten, geschah mit Recht; denn er war nicht staufischer Besitz, sondern Reichsgut. Die bajuwarischen Orte Deining, Möning, Pölling und Riebling umrahmen das staufische Reichslehen, das sich damit als herzoglich‑bajuwarischer Besitz ausweist.

Mit der Eroberung des Landes durch die Franken, die mit dem Jahr 725 beginnt und mit der Absetzung des Herzogs Tassilo III. endet, ging das Herzogsgut in den Besitz der fränkischen Könige über und wurde Reichsgut. Die Frankenkönige errichteten auf ihrem Besitz Königshöfe, die neben militärischen auch wirtschaftliche Aufgaben zu erfüllen hatten. Sie bildeten Verwaltungsmittelpunkte, denen Pfarrkirchen mit dem fränkischen Nationalheiligen St. Martin angegliedert waren.

Bei dem Vorstoß der Franken aus den Königshöfen der Rednitzfurche, den Brückenköpfen gegen das bajuwarische Siedelland, im Jahr 725 war Regensburg das Ziel, entlang der Flüsse Lauterach, Vils und Naab zu erreichen war. Damals entstanden die Königshöfe Fürth, Fischbach‑Altenfurth, Altdorf, Lauterhofen, Vilshofen‑Schmidmühlen und Premberg. Zu dieser Zeit kann auch mit der Gründung von Königshöfen bei dem Krongut um Deining‑Pölling‑Möning gerechnet werden, es ist die Entstehungszeit des Könighofes Altenhof mit der Martinspfarrei in Pölling. Für eine einfache Befestigunsganlage beim Reichshof spricht der Name des kleinen Baches als Burggraben, der daran vorbeifloß, und noch heute so heißt. Die fränkische Heer‑ und Nachschub‑, die spätere Handelsstraße, durchzog die Schwarzach an der Bernfurt, die von Altenhof aus gesichert wurde

Straßenbauer wie die Römer waren die Franken nicht. Sie erkannten aber auch den Wert guter Verbindungen und errichteten Heerstraßen, die die einzelnen Königshöfe miteinander verbanden; es waren zielstrebige, fast gerade hinziehende Straßen, die Wasserläufe durchzogen und steile Berge nicht scheuten. Von Königshof zu Königshof betrug die Entfernung 20‑25 km. Ungefähr in der Mitte zwischen den Frankehöfen bei Quellen lag ein Rastplatz, der durch einen Burgstall gesichert war; dort war auch die Möglichkeit zum Übernachten gegeben.

Die Straße vom Königshof Altenhof zum Königshof Altdorf lief über Holzheim, über die Heinzburg auf der "Hochstraße" hinunter nach Hausheim, wo der Ortsname den Rastplatz verrät: das Heim bei den husen = bei den Häusern, nämlich den Übernachtungshäusern, dann ging die Straße weiter nach Haslach, Gspannberg, Rasch, durchquerte die Schwarzach und erreichte den Königshof Altdorf, dessen Lage noch nicht bestimmt angegeben werden kann; anstelle des Straßenzuges über Haslach wäre auch ein Verlauf über die Voggenhöfe und Grub denkbar.

Nach dem Königshof Lauterhofen gelangte man über Ungenricht, nach Pilsach zuden Quellen bei Eispertshofen. Hier war ein Rastplatz, den die "Schanze", ein Burgstall, schützte. Nun konnte man entweder über Trautmannshofen, Mittersberg oder auf der "Hohen Straße" nach Lauterhofen.

Eine Straße nach Osten führte durch die Bernfurt über St. Helena, durch das Heiligenholz nach Oberbuchfeld, weiter auf der "Alten Straße" nach Lengenfeld, dessen Ortsname und die Martinskirche auf fränkische Entstehung hinweisen. Ob der Königshof nun in Lengenfeld selbst oder in der Nähe lag, muß erst ergründet werden.

Die letzte Straße ging nach Süden durch das Reichsgut "im Landl" um Berngau; sie deckt sich wahrscheinlich mit der heutigen Landstraße, von Röckersbühl aus lief sie auf der "Hochstraße" zu einem Königshof in der Gegend Thannhausen, Forchheim, Möning; die zugehörige Martinskirche stand in Rohr.

Zu dem Altenhofer Königshof gehörten eine Reihe von Ausbauhöfen, die infolge der Versumpfungen im Tal nicht in der näheren Umgebung des Hofes, sondern erst auf der Hochfläche des Jura anzutreffen sind. Sie sind erkenntlich an der Ortsnamensbildung mit einem Personennamen: Kadenzhofen (Höfe eines Kadman), Pelchenhofen (Höfe eines Ballo), Lampertshofen (Höfe einer Lantperga), Lippertshofen (Höfe eines Leutprecht), Frickenhofen (Höfe eines Friko). Um den Rastplatz bei Eispertshofen (Höfe eines Eisenbert) liegen: Amelhofen (Höfe eines Arnhelm), Trautmannshofen (Höfe eines Trautmann), Anzenhofen (Hof eines Anzo), Eschertshofen (Hof eines Ascarich), Pfeffertshofen (Hof des Pfeffer). Bei Lengenfeld befindet sich Harenzhofen (Höfe des Harung). Nicht mit Personennamen sind gebildet: Hrtenhof (Hof am hart = Wald), Ischhofen (Hof bei der Weide, Hof bei der Esche), Arzthofen (Hof bei der Erzgrube). Die untergegangenen Hofen‑Orte wurden nicht berücksichtigt. Die zur gleiche Zeit entstandenen heim‑Orte sind sämtlich ohne Personennamen gebildet, sie können als echte fränkische Siedlungsnamen angesprochen werden: Holzheim = Heim am Holz, Ober‑Holzheim (das ist die frühere Bezeichnung für St. Helena), das obere, höher gelegene Heim am oder im Holz; Richtheim: = das Heim in der Richt = Rodung; Hausheim = Heim bei den Übernachtungshäusern.

Einer näheren Betrachtung darf noch die zum Königshof Altenhof gehörige Martinspfarrei Pölling. Aus ihrem Umfang ist das Gebiet des Reichsgutes zu erkennen. Noch heute gehören nach Pölling Holzheim, Rittershof, Woffenbach, Blomenhof, die Becken‑ und Eichenmühle. Ausgepfarrt sind Heng mit Postbauer (einst eine Taufkirche von Pölling), Köstlbach, Kemnath, Buch; weiter die St. Johannispfarrei in Neumarkt mit Neumarkt, St. Helena, Höhenberg, Lähr, Voggenthal, Labersricht, Fuchsberg, Karhof, Ottosau, Schafhof, Wolfstein, Altenhof, dazu die Bernfurter‑, Kohlenbrunner‑, Koppen‑, Schmer‑ und Schönmühle, außerdem der Weichselstein. Neumarkt war ursprünglich eine Neben, eine Taufkirche, die der Martinskirche in Pölling unterstellt war. Die neue Siedlung um die Taufkirche hat die Bedeutung sowohl des Altenhofes wie der Mutterkirche in Pölling überflügelt und sich selbständig gemacht. Was bei der Stadterhebung 1125 (nach Löwenthal) eingetreten war, wurde bei der Kirchenweihe durch Bischof Otto von Eichstätt (1182 ‑ 1195) deutlich ausgesprochen, die Trennung vom Altenhof und von der Pfarrkirche in Pölling. Das Kind hatte sich über seine Eltern erhoben, Neumarkt trat ins Licht der Geschichte. Die Stauferzeit überstrahlte die Karolinger‑ und Merowingerzeit.

Freilich stehen die urkundlichen Beweise für den Altenhof aus. Geschriebene Urkunden werden ganz ausfallen müssen. aber dafür steht die Möglichkeit jederzeit offen, daß auf Gräber aus der Frankenzeit gestoßen wird, daß Reihengräber aufgefunden werden, die Aufschluß geben, wie bei den Königshöfen Altdorf und Lauterhofen.

Quellen:

Buchner: Das Bistum Eichstätt, Bd II.
Kurz: Die Stadt Neumarkt (Opf).
Wittmann: Fränkische Altstraßen im "Frankenand" 1950.
Raschke: Ein altbaierischer Grabfund der Merowingerzeit aus Altdorf bei Nürnberg.
Weigl: Locus Furthi.
Bacherler: Die deutsche Besiedlung der Diözese Eichstätt auf Grund der Ortsnamen.
Die Kunstdenkmäler Bayerns: Neumarkt.

Die Oberpfalz, 1955

Dienstag, 30. Mai 2017

Das ehemalige Adelsgeschlecht der Fuchssteiner



Das ehemalige Adelsgeschlecht der Fuchssteiner

Von Anton Dollacker

Fünf Kilometer westlich von Amberg liegt das malerische Dorf Fuchsstein mit seiner uralten Linde.

Der Schullerhof am Südwestlichen Ende dieser Ortschaft fällt schon durch die ungewöhnliche Bauart des Wohnhauses auf und es sollen mehrere auf dessen Vorderseite gemalte Wappen übertüncht sein. Aber auch noch andere Umstände sprechen dafür, daß er der ehemalige "Hof zum Fuchsstein" d.i. der hier zu suchende Stammsitz der Fuchssteiner ist, die um das Jahr 1500 in der Oberpfalz eine große Rolle spielten.

Über die frühere Geschichte dieses Geschlechtes weiß man nur wenig. Anscheinend kam es schon bald zu Wohlstand, weil im Jahr 1343 Heinrich der Fuchssteiner als Patrizier von Amberg erscheint.

Vermutlich war Eberhard von Fuchsstein, der 1384 als Richter der Landgrafen zu Leuchtenberg auftritt, sein Sohn.

1454 wird ein Hans Fuchssteiner zu Glaubendorf als Schiedsrichter genannt, der 1461 auf seinem leuchtenbergischen Lehensgut Glaubendorf das Hofmarksrecht erhielt. Offenbar ist er derselbe, der 1485 auch das bayerische Lehensgut Prebrunn besaß, 1487 Stadtschultheiß von Regensburg und 1493 Landrichter zu Burglengenfeld wurde und gleichzeitig vom bayerischen Herzog Albrecht zur Belohnung seiner Dienste das Burglehen Kalmberg (jetzt Kollenburg bei Viechtach) erhielt. Er scheint 1584 gestorben zu sein.

Sein Sohn Dr. Sebastian von Fuchsstein zu Kalmberg folgte ihm damals im Lehensbesitz von Kalmberg nach. Dieser war Rechtsanwalt in Kaufbeuren und tat sich dort als Anhänger und Verbreiter der neuen evangelischen Lehre hervor. Während des Bauernkrieges von 1525 gewann er als Wanderredner großen Einfluß auf das oberschwäbische Landvolk, weshalb er als "der Bauern Advokat" verschrieen war. Er heiratete eine reiche Patrizierwitwe von Kaufbeuren, starb aber kinderlos 1528 oder kurz vorher, weil in diesem Jahr das Lehen Kalmberg an seine Brüder Hans und Sigmund überging.

Der andere Sohn des Regensburger Schultheißen Wolfgang von Fuchsstein zu Ebermannsdorf, war Landrichter in Amberg und schon 1499 Besitzer des kurpfälzischen Lehens Ebermannsdorf (Bez. A. Amberg), er besaß als weitere Lehen je einen Hof in Utting und in Speckmannshof und zwei Drittel des Zehents daselbst und zu Fuchsstein sowie als freies Eigentum den Familienstammsitz in Fuchsstein, der damals natürlich schon längst in Erbpacht gegeben war. Er hatte drei Söhne, wurde aber, als er anscheinend um 1524 starb, nur von einem derselben überlebt.

Dieser, Dr. Johann von Fuchsstein zu Ebermannsdorf, war äußerst begabt und geschickt und hochgelehrt, aber auch ränkevoll und bestechlich.

Er gewann die Gunst des Pfalzgrafen Friedrich, der für seinen Bruder den Kurfürsten Ludwig in der Oberen Pfalz regierte, und wurde sein Kanzler. Als dann Pfalzgraf Friedrich als kaiserlicher Statthalter beim damaligen Reichsregiment zu Nürnberg verschwenderisch lebte und deshalb in arge Geldverlegenheit kam, vermittelte er den Abschluß eines Vertrages mit den Nürnbergern, wonach diese die von ihnen schon seit dem bayerischen Erbfolgekriege besetzten Ämter Lauf und Hersbruck der Kurpfalz um ein Schandgeld erkauften. Dieses für die Kurpfalz sehr unvorteilhafte Geschäft brachte zwar unserem Fuchssteiner seitens der Nürnberger ein stattliches Geldgeschenk ein, er machte sich aber dadurch im Lande sehr unbeliebt.

Hinzu kam, daß er als eifriger Lutheraner die Verschwörung der Reichsritterschaft unter Franz von Sickingen gegen die Fürsten begünstigte, indem er seinen Herrn Friedrich über ihren wahren Zweck hinwegzutäuschen suchte und ihn deswegen sogar mit seinen Mündeln, den Neuburgischen Pfalzgrafen Phillip und Ottheinrich, in Händel verwickeln wollte.

Als nun seine Untreue zufällig an den Tag kam, wurde er an Fastnacht 1523 als politischer Gefangener in den vorderen Turm des Amberger Schlosses, der seitdem im Volksmund "der Fuchssteiner" heißt, gesperrt. Darin mußte er mehrere Monate schmachten bis Pfalzgraf Friedrich auf Fürbitte von 30 Adeligen sich seiner erbarmte und ihn gegen das Versprechen, künftig das Land zu meiden, freigab.

Vier Tage darauf traf in Amberg ein Befehl des Kurfürsten Ludwig ein, den Fuchssteiner nur ja in Haft zu behalten, da man in der soeben eroberten Ebernburg einen ihn bloßstellenden Brief von ihm an Franz von Sickingen gefunden habe, jedoch der Vogel war schon ausgeflogen.
Sein plötzlicher Sturz trug dem ehemaligen Kanzler natürlich überall Spott und Verachtung ein. Er trieb sich zunächst unstet herum und besaß sogar die Frechheit, dem ihm feindlichen Domkapitel zu Regensburg mit Verwüstung der fürstbischöflichen Landgüter zu drohen.

1524 lächelte ihm noch einmal das Glück, indem ihn der durch den schwäbischen Bund und seinem Land vertriebene Herzog Ulrich von Württemberg zu seinem Kanzler ernannte. Er hielt aber bei Ulrich nicht lange aus, sondern trat, als dessen Sohn mehr Aussichten zu haben schien, zu diesem über, um nun gegen Ulrich zu arbeiten.

Als dann 1533 Ulrich in sein Land zurückkehren konnte, wurde der Fuchssteiner brotlos und suchte nun wieder bei ihm unterzukommen. Allein Ulrich warf ihn in den Kerker und lieferte ihn – anscheinend wegen früher begangener Missetaten – an das Hochstift Regensburg aus, wo er im Bischofshof als gänzlich mittelloser Gefangener starb. Noch an Ostern 1535 hatte er laut eines von ihm ohne Ortsangabe ausgestellten Kaufbriefes seine schon 1524 verpfändeten Güter in Fuchsstein und Speckmannshof verkauft, im Sommer 1536 aber war er, wie aus einer Akte des Amberger Staatsarchivs (Oberpf. Adm. Nr. 3672) hervorgeht, bereits tot.

In der betreffenden Urkunde spricht Pfalzgraf Friedrich von seinem "lieben, getreuen Johann von Fuchssteiner Ritter und Doktor", so daß er diesem nach seinem Tode nicht mehr gezürnt haben kann. Auffallenderweise waren auch die nach dem Ableben des Vaters Wolfgang erledigten kurpfälzischen Lehen mit Ausnahme von Ebermannsdorf, das schon 1530 in andere Hände kam, nicht eingezogen worden, obwohl sie der landesflüchtige Erzkanzler nicht antreten konnte.

Dr. Johann von Fuchsstein  war mit einer Edlen von Zant verheiratet, hinterließ aber keine Nachkommen. Seine Brüder, von denen nichts näheres bekannt ist, hatten schon vor dem Vater das Zeitliche gesegnet und seine Schwester war in ein Kloster gegangen.

Um 1517 besaß ein Konrad von Fuchsstein die Burg Ebenhofen bei Kaufbeuren, 1524 erscheint in einer Urkunde  Sigmund Fuchssteiner zu Ebermannsdorf der 1555 zu Vohenstrauß starb und 1553 heiratete ein Salomon Fuchssteiner die Witwe des Landsaßen Tetzel aus Lauterhofen. Letzterer war ein Sohn des Vorherbesagten Sigmund von Fuchsstein und stritt sich mit seinen minderjährigen Brüdern Hans und Jörg um die bayerischen Lehen (Kalmberg?) des Geschlechtes.

Bald darauf muß das Geschlecht der Fuchssteiner ausgestorben sein, da man weitere Nachrichten über es nicht ermitteln konnte.

Sein Wappen waren nach Hefners "Stammbuch des deutschen Adels" zwei eckig gezogene goldene Balken (Sparren?) im schwarzen Feld

© "Die Oberpfalz", 1925

Donnerstag, 27. April 2017

Mittelalterliche Justiz in Rötz

Von Johann Paulus

Wo früher der Galgen stand, auf dem Galgenberg südlich von Rötz, bestellen heute Rötzer Landwirte die Felder. Das Gelände ist noch so ziemlich im Eigentum der Stadt und am Fuße des Hügels gegen Norden zu liegt die große Sandgrube, die heute Sand für Rötz und die ganze Umgebung liefert. Die ältere Generation von uns erinnert sich, daß die Überreste des Galgens noch um die Jahrhundertwende zu sehen waren. Das Gelände bis zur Gemeindegrenze nach Alletsried und Bernried und bis zur Stadt stand im Eigentum der Stadt Rötz.

Viel Blut und viele Abscheulichkeiten mußte der Galgenberg durch die Eigenarten der mittelalterlichen Justiz sehen und erleben. Auf ihm befand sich das Hochgericht oder der Galgen, der aus vier gemauerten Säulen bestand, auf denen eichene Querbalken ruhten. Die Strafe des Hängens galt als einer der abscheulichsten, wohl schon deshalb, weil man manchmal die Gehängten am Galgen verwesen ließ, den Vorübergehenden zum Schrecken und Mahnung, den Raben zur Freude. Der unheimliche Schauder, der die Galgenstätte auf die Bevölkerung der ganzen Umgebung ausübte, kam insbesondere dadurch zum Ausdruck, daß für Neuherstellung oder notwendig gewordene Reparatur des Hochgerichts kein Handwerksmann sich gebrauchen lassen wollte. Es wurden deshalb zu solchen Arbeiten immer die ganzen Handwerkszünfte zwangsweise aufgeboten. In Rötz kam dieser Fall im Jahre 1679 vor. Zur Erneuerung des Gebälks wurden sämtliche im Amt Rötz vorhandenen Zimmerleute, 34 an der Zahl, zusammengerufen.

Der Maurermeister Wagner besorgte mit sämtlichen Gesellen den Abbruch des alten und die Aufführung des neuen Mauerwerks. Die Kosten von 45 Gulden wurden aus der Pflegeamtskasse bestritten. Auf dem Galgenberge fanden ursprünglich auch die Hinrichtungen durch das Schwert statt, während sie später auf dem Marktplatz vollzogen wurden. Nachweislich wurden in Rötz von 1589 bis 1700 sieben Verbrecher hingerichtet, darunter sechs mit dem Schwert und einer durch den Strang und zwar: Max Schottenhammel am 22. Dezember 1589 wegen Diebstahls durch das Schwert; Georg Merl am 2. Mai 1595 wegen Mordes durch das Schwert;  Magdalena Zierer am 7. Oktober 1604 wegen Kindstötung durch das Schwert; Hans Stangl am 28. September 1627 wegen „zwiefacher Ehe“ durch das Schwert; Wolfgang Mühlbauer 1676 wegen Notzucht durch das Schwert; Magdalena Kulzer wegen zweimaligen Kindsmordes durch das Schwert am 20. Dezember 1690; Christoph Reith am 4. Juli 1700 wegen Diebstahls durch den Strang.

Der Vollzug dieser Todesstrafen oblag dem Scharfrichter zu Amberg. Bis zum 16. Jahrhundert ist in Rötz selbst ein Scharfrichter gesessen. Ein tragisches Ende nahm der Dieb Max Schottenhammel, der die Qualen der Todesstrafe zweimal empfinden mußte. Seine Hinrichtung war auf den 17. Oktober 1589 bestimmt. Schottenhammel war auf seinen letzten Gang vorbereitet, auch der Scharfrichter war bereit, seines Amtes zu walten. Da aber der Ankläger nicht erschien, konnte die Todesstrafe nicht vollzogen werden, weshalb die Hinrichtung auf den 30. Oktober verschoben wurde. Die Exekution nahm diesmal ihren Gang und der Verurteilte hing bereits mit dem Tode ringend am Galgen, als die junge Magd Maria Thonstein den Mut faßte, den armen Sünder vom Stricke abzuschneiden. Dieser wurde nun bis auf weiteren Bescheid wieder ins Gefängnis verbracht, wo er sich nach einiger Zeit wieder erholte. Eine Begnadigung wurde ihm jedoch nicht zuteil, sondern er wurde auf Grund nochmaliger Verurteilung am 22. Dezember 1589 durch das Schwert hingerichtet.

 Die im Jahre 1690 wegen zweifachen Kindesmordes zum Tode verurteilte Magdalena Kulzer erhielt vor der Hinrichtung durch das Schwert einen „Zwick mit einer glühenden Zange“. Die breite Zange mit großen Greifern wurde eigens angefertigt, wozu das ganze Schmiedehandwerk in Rötz aufgeboten wurde. Nach der Pflegeamtsrechnung vom Jahre 1589 wurden bei der Hinrichtung Schottenhammels folgende Ausgaben gemachte: 5 fl einem Tagewerker von Rötz, Mathesen Bosl, der Schottenhammel drei Monate lang Tag und Nacht bewachen mußte. 19 fl zwei Schilling dem Amtsknecht Michl Pern für 19 Wochen „Atzgeld“; 1 fl etlichen Amtsuntertanen ,“zu vertrinkhen geben, als gedachter Schottenhammel zu verhaft  gebracht“; 2 fl 1 Schilling „dem richter und ambtknecht alten Gebrauch nachsolichen gefanglich einzunehmen“; 1 fl 2 Schilling vor der Schranne aufzuschlagen und wieder abzubrechen; 1 Schilling 22 1/2 Pfg. zu geben für den toten Körper von der Richtstatt zu nehmen und zum Friedhof zu tragen; 1 fl für fünf Maß Wein, welche von den Weißbäckern zu Rötz an den zwei Richttagen genommen wurden; 2 Schilling den Totengräbern für das Grabmachen. Der Scharfrichter erhielt 9 fl.

Zur Aburteilung der übrigen strafbaren Handlungen der Amtsuntertanen zu Rötz, die entweder eine geringere Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe zur Folge hatten, war das Pflegegericht zuständig. Das Richteramt in diesem Sinne war nicht besonders schwierig und wurde, wenn nicht der Pfleger selbst diese Funktion mit versah, auch nur mit Leuten aus dem Bürgerstande versehen. 1408 war Ulrich Prucker Richter zu Rötz. Im Jahre 1626 bewarb sich Georg Fröhlich, Bürger von Leuchtenberg um die Richterstelle in Rötz. Als er aber vernahm, daß er außer der Kost bei dem Pfleger nichts weiter als 20 fl jährlich Besoldung von diesem erhalten werde, bat er die Regierung, weil er „mit Weib und Kindern behafft und ihm die gemelte geringe Bestallung anzunemmen underthennigst schwer fallen“ würde, ihn vom Antritte seines Dienstes zu entheben.

Diese Zustände in der Rechtspflege dauerten noch bis zum Ende des 18. Jahrhunderts.  Mit dem Beginn einer humaneren Zeitrichtung hat man zunächst jene barbarischen Maßnahmen fallen lassen und die Tortur abgeschafft. Nach Aufhebung des Pflegeamts und nachmaligen Landgerichts Rötz wurden Todesurteile daselbst nicht mehr vollzogen, und das alte Hochgericht auf dem Galgenberg zerfiel.

Samstag, 14. Januar 2017

Die Sage vom Schloßfräulein in Hohenfels

Die Sage vom Schloßfräulein in Hohenfels
Von Georg Hofmann

In der Hohenfelser Gegend ist die Sage vom Schloßfräulein von Hohenfels weit bekannt. Das Fräulein soll sich, um der Schändung durch die Schweden zu entgehen, von dem Turm des Schlosses hinabgestürzt haben. Daß aber solche Sagen nicht immer erfunden sind, sondern einen wahren geschichtlichen Hintergrund haben, beweist das Sterbebuch der Pfarrei Hohenfels.

Im Jahre 1632 finden sich folgende Eintragungen, auf die der Verfasser zufällig bei der Durchsicht des Buches gestoßen ist: „In Christo obiit der ersame und weise Herr Leonhardt Widtel, purgermeister allhie zu Hohenfels, dem die gottlosen Landsknecht das Leben genommen, wie Hohenfels ausgeraubt ist worden, geschehen den 6. Julie 1632.

Cathrin holerin eodem die gebeste Purgerin allhie, durch die Soldaten von dem leben khomen. Item ein junges mensch mit namen Anna, Maria langes seliger allhie eheliche dochter, die ist vom Schloß herundter gesprungen.

Hans Wirt, purger und peck alhie zu Hohenfels ist von den Landsknechten mit Streichen über den Kopf geschlagen worden, in die 5 Wochen hernach gestorben, dem Gott genedig sei, geschehen den 6. August 1632.“

Das Fräulein von Hohenfels war Anna-Marie Langer zwar kein „Schloßfräulein“ zu dem es die Sage gemacht hat, sondern ein wahrscheinlich im Schloß bedienstetes Mädchen, dem der Vater frühzeitig gestorben ist und das auch vor einiger Zeit die Mutter verloren hatte, drum ohne Schutz in der Welt stand, aber doch auf ihre jungfäuliche Ehre so viel hielt, daß sie lieber den Tod vom Turm herab wählte, als die Entehrung durch die rohen schwedischen Soldaten. Es ist begreiflich, daß ihre Tat bei dem Volk Bewunderung erregte und sie durch die Sage unsterblich geworden ist. Es ist auch schon in einer Art Ballade ihre Tat besungen worden, doch dem Schreiber ist die Fundstelle dieses Gedichtes entfallen.

Anna Marie Langer war die Tochter von Vorfahren des königlich-bayerischen Geheimrats, Obermedizinalrats und Universitätsprofessors Dr. von Ringseis, der 1785 in Schwarzhofen geboren wurde. Er erzählte seinen Töchtern häufig, daß seine Mutter bei ihren Großeltern erzogen wurde und in deren Verwandtschaft die Geschichte des Burgfräuleins von Generation zu Generation weitergegeben wurde. In seiner im Jahr 1909 von seiner Tochter Bettina herausgegebenen Biographie finden wir den Hinweis: „Eine nahe Verwandte der Großmutter hatte zu Hohenfels in der Oberpfalz, von fremden Soldaten verfolgt, sich ihrer Gewalt entzogen, daß sie sich aus einem Fenster des Schlosses in die Tiefe gestürzt und so den Tod gefunden.“

Interessant ist was das Sterbebuch von 1637—1662 als Einleitung bringt:
„NB! Sindt zwar in diesem Jahr (1637) viel Leut gestorben sonderlich auf den Dörfern, welche aber wegen Unsicherheit und Kriegsgefahr nit alhero zum Gottsacker haben können gebracht werden, sondern hin und wieder in die Gärten, unter die Zäun und auffs frye Veld sind begraben worden.“

*****